eigenen Leute des betreffenden Truppenthei
19) Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn:
20) Großherzogliche Eisenbahn-Direktion
21) Königliche Eisenbahn-Direktion .
22) Direltion der Rechie OberuferEisenbahn-Gesellschaft .
23) Königliche Direktion der Rheinischen Eisenbahn.
24) Königl iche General-Direktion der Sächsischen Staats Eisenbahyen v .
25) Direktion der Thüringischen Eisenbahn. esellschaft.
26) Direktion der Weimar-Geraer Eisenbahn-Gesellschaft
27) Direktion der Aachen-Jülicher Eisenbahn-Gesellschaft
28) Direktion der Breslau-Warschauer Eisenbahn-Gesellschaft
29) Direktion der Dortmund-Gronau-Enscheder Eisenbahn.Gesellschaft Z
30) Verwaltungsrath der Eutin-Lübecker Eisenbahn-Gesellschaft
31) Spezial-Direktion der Hessischen Ffelschaft
32) Direktion der Holländi chen Eisenbahn-Gesellschaft.
33) Direktion der Le Posener Eisenbahn-Gesellschaft
34) Direktion der Mecklenburgischen Friedrich-Franz Sistnbahn.Geiellchaf.
35) Direktion der Niederländischen Rhein-Eisenbahn-Gesellschaft
36) General-Direktion der Niederländischen Stass-Sisenbahm-Gesecschaft
37) Direktion der Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft
38) Direktion der Saal--Eisenbahn-Gesellschaft.
39) Direktion der Sachsisch-Thüringischen st.Westbahn“
40) Verwaltungsrath der Tilstt-Inkerburger Eisenbahn-Gesellschaft
41) Direktion der Warschau-Wiener und Warschau-Beomberger Eisenbahm Gesellschet
42) Direktion der Werra-Eisenbahn-Gesellschaft
Nr. 39.
Breslau.
Oldenburg.
Bromberg.
# Breslau.
Cöln.
Z Dresden.
Erfurt.
Weimar.
Aachen.
v Poln. Wartenberg
Dortmund.
Lübeck.
v Mainz.
Amsterdam.
Guben.
v Schwerin.
Utrecht.
Trueecht.
Königsberg i. Pr.
Jena.
Weida.
Tilsit.
Warschau.
Meiningen.
Deklaration der §§. 228 und 251 des Reglements über die Häleung und Ausrüstung der Truppen im
Frieden vom 30. April 1
Berlin, den 9. Februar 1881.
In Ergänzung des Erlasses vom 7. April 1875 (A.-V.-Bl. S. 83) wird bestimmt, daß die an die Montirungs-
Depots gelangenden Quittungen über verauslagte Rollgelder in dem im zweiten Absatz des
.251 gedachten
Falle von den Truppen mit der Vescheinigung zu u versehen sind, daß die versandten Gegen ände durch die
v. Hartrott. Kühne.
No. 230/2. 81. M. O. D. 3.
Nr. 40.
s nicht haben fortgeschafft werden können.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
Deponirung zeitweilig entbehrlicher Ersparnisse der Mannschafts-Kautinen.
Berlin, den 12. Februar 1881.
v. Hartrott. Kühne.
No. 533/1. 81. M. 0. D. 3.
E- findet sich nichts dagegen zu erinnern, daß zeitweilig entbehrliche Geldbestände der Mannschafts-Kantinen
als erlaubte Deposita in den Truppenkassen mit asservirt werden.
Kriegs-Ministerium Militär-Oekonomie-Departement.