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Armee- Verordnungs- Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
15. Jahrgang. Herlin, den 15. März 1881. Nr. 5.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.X. 50 Pf. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 Pf. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung. festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1. 90 Pf.
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 46.
Dekorirungs-Vorschläge für die Registratoren bei den General-Kommandos 2c.
Berlin, den 17. Febr nar 1881.
d den letzten Jahren sind wiederholentlich Dekorirungs-Vorschläge aus Anlaß des Ordensfestes seitens der
eneral-Kommandos 2c. für die bei denselben fungirenden Registratoren dem Kriegs-Ministerium eingesandt
worden.
Insoweit diese Registratoren den Personen des Soldatenstandes an gehören, sind etwaige Dekorirungs=
Vorschläge für dieselben künftig in die anverweiten Vorschlagslisten, welche Seiner Majestät dem Kaiser und
Könige von den General-Kommandos 2c. direkt eingereicht werden, aufzunehmen.
Kriegs-Ministerium.
No. 178/2. 81. A. 2. v. Kameke.
Nr. 47.
Ausgabe einer neuen Musterungs-Justruktion.
Berlin, den 23. Februar 1881.
Den Königlichen General-Kommandos 2c. wird eine den neueren Bestimmungen gemäß umgearbeitete, mittelst
Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 3. Februar d. Is. genehmigte Instruktion für das Geshe der ökonomischen
Musterungen bei den Truppen im Frieden in der erforderlichen Anzahl Exemplare unter Umschlag zugehen.
Kriegs-Ministerium.
No. 549. M. O. D. 3. v. Kameke.
Nr. 48.
Vermiethung entbehrlicher Räume in Kasernen und anderen militärfiskalischen Gebänden 2c.
Berlin, den 25. Februar 1881.
Zur Nachachtung bei der Festsetzung von Mietbsbeträgen, welche für entbehrliche Räume in Kasernen und
anderen militärfiskalischen Gebäuden 2c. im Fall der Benutzung als Marketenderei-Lokale, zu Wohnungs-,
Aufbewahrungs= und anderen Zwecken zu entrichten sind, wird unter Aufhebung der entgegenstehenden Festsetzungen
und in gleichzeitiger Erläuterung des §. 16 der Vorschriften über Einrichtung und Ausstattung der Kasernen
hierdurch bestimmt, daß allgemein die — event. durch Attest der städtischen oder sonst zuständigen Behörde
nachzuweisende Ortsüblichkeit nach Lage, Größe und sonstiger Beschaffenheit der betreffenden Räume, für die
Höhe der zu entrichtenden Miethe bestimmen sein soll.
Kriegs-Ministerium.
No. 520/1. 81. M. O. D. 4. v. Kameke.
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