Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Von den weiterhin zu formirenden 24 Feld-Batterien tritt je eine der 1. und der 2. Abtheilung des 
1. Garde-Feld-Artillerie-Regiments und der Feld-Artillerie-Regimenter Nr. 1 bis 11 hinzu. Dieselben erhalten 
die Nummern 7 beziehungsweise 8. 
Die Feld-Artillerie-Regimenter Nr. 15 und Nr. 31 werden zur 15. Feld-Artillerie-Brigade vereinigt. 
  
  
  
  
  
  
  
wird zugetheilt 
d wird untergebracht 
Truppentheil dem er 
Armee= Fuß- in 
mee Artillerie= guß : 
Korps nspek= rksüerie- 
tion Brigade . 
Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 117) II 1 2 Thorn. 
  
  
  
*) Das bisherige Fuß-Artillerie · Regiment Nr. 15 erhält die Nummer 10. 
  
  
  
  
  
wird zugetheilt 
dem der wird untergebracht 
Truppentheil In- — 
Armee- genieur- Pignier- 
Korps In- n- 
spektion spektion 
Pionier-Bataillon Nr. 16 XV 3 3 Mes 
  
  
  
  
Berlin, den 24. März 1881. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hiermit bekannt gemacht. Hinsichtlich ihrer Ansführung wird 
auf die schon erlassenen Formations-Bestimmungen verwiesen. Hiernach liegt den Königlichen General-= 
Kommandos bezw. den betreffenden Königlichen General-Inspektionen die nähere Bezeichnung des Zeitpunktes 
ob, zu welchem die neuen Formationen im Laufe des April d. J. zu errichten sind. Mit Bezug auf das 
Eintreffen der Dispositions-Urlauber 2c. bewendet es bei der getroffenen Zeit-Bestimmung. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 1819. 3. K. N. v. Kameke. 
  
Nr. 62. 1 
Abänderung der durch Reichsgesetz vom 3. August 1878 festgestellten Orts-Klassen-Eintheilung. 
Berlin, den 12. März 1881. 
E- wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß nach der Allerhöchsten Verordnung vom 22. v. Mts. (Reichs- 
esetz-Blatt Seite 35) die nachstehend verzeichneten einzelnen Orte vom 1. April d. Is. ab denjenigen Servis- 
lassen angehören, welche bei jedem derselben vermerkt sind.
	        
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