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Von den weiterhin zu formirenden 24 Feld-Batterien tritt je eine der 1. und der 2. Abtheilung des
1. Garde-Feld-Artillerie-Regiments und der Feld-Artillerie-Regimenter Nr. 1 bis 11 hinzu. Dieselben erhalten
die Nummern 7 beziehungsweise 8.
Die Feld-Artillerie-Regimenter Nr. 15 und Nr. 31 werden zur 15. Feld-Artillerie-Brigade vereinigt.
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d wird untergebracht
Truppentheil dem er
Armee= Fuß- in
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Korps nspek= rksüerie-
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Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 117) II 1 2 Thorn.
*) Das bisherige Fuß-Artillerie · Regiment Nr. 15 erhält die Nummer 10.
wird zugetheilt
dem der wird untergebracht
Truppentheil In- —
Armee- genieur- Pignier-
Korps In- n-
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Pionier-Bataillon Nr. 16 XV 3 3 Mes
Berlin, den 24. März 1881.
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hiermit bekannt gemacht. Hinsichtlich ihrer Ansführung wird
auf die schon erlassenen Formations-Bestimmungen verwiesen. Hiernach liegt den Königlichen General-=
Kommandos bezw. den betreffenden Königlichen General-Inspektionen die nähere Bezeichnung des Zeitpunktes
ob, zu welchem die neuen Formationen im Laufe des April d. J. zu errichten sind. Mit Bezug auf das
Eintreffen der Dispositions-Urlauber 2c. bewendet es bei der getroffenen Zeit-Bestimmung.
Kriegs-Ministerium.
No. 1819. 3. K. N. v. Kameke.
Nr. 62. 1
Abänderung der durch Reichsgesetz vom 3. August 1878 festgestellten Orts-Klassen-Eintheilung.
Berlin, den 12. März 1881.
E- wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß nach der Allerhöchsten Verordnung vom 22. v. Mts. (Reichs-
esetz-Blatt Seite 35) die nachstehend verzeichneten einzelnen Orte vom 1. April d. Is. ab denjenigen Servis-
lassen angehören, welche bei jedem derselben vermerkt sind.