Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

62 — 
  
  
  
  
  
  
  
Laufende Nr. nach Namen 
- des Klassen, Servis- 
intheilung vom « 
3. August 1878. der Orte der Staaten und Verwaltungsbezirke Klasse 
— Barr Elsaß · Lothringen IV 
95 Belgard Preußen, Reg.-Bezirk Cöslin III 
158 Bornheim siehe Nr. 412 
174 Bremerhaven Bremen I 
290 Detmold Lippe II 
412 Frankfurt a. M. mit Bockenheim Preußen, Reg.-Bezirk Wiesbaden A 
und Bornheim 
483 Giengen Württemberg III 
— Gohlis (bei Leipzig) Sachsen III 
935 Mühlhausen Preußen, Reg.-Bezirk Erfurt II 
938 Mülheim a. Rh. Preußen, Reg.-Bezirk Cöln II 
1439 Sul Württemberg, Oberamt Sulz III 
1575 Weißenfels Preußen, Reg.-Bezirk Merseburg II 
— Weitmar Prcußen, Reg.-Bezirk Arnsberg IV 
— Wipperfürth Preußen, Reg.-Bezirk Cöln IV 
1656 Zeitz Preußen, Reg.-Bezirk Merseburg II 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 288. 3. 81. M. O. D. 4. 
Nr. 63. 
Abänderung der §§. 40 bis 42 der Dienstvorschriften für den Train im Frieden. 
Berlin, den 14. März 1881. 
In Verfolg des Passus 10 Alinea 2 der Allerhöchsten Kabinets. Ordre vom 6. v. Mts. (Armee--Verord- 
nungs-Blatt No. 2. Seite 17) erhalten die §§. 40 bis 42 der Dienstvorschriften für den Train im Frieden 
folgende Fassung: 
8. 40. 
Ausbildung Um dem Bedürfniß an Train-Aufsichts-Personal, soweit es der Train nicht aus Eeinem aktiven und 
von Kavalle= Beurlaubtenstande decken kann, abzuhelfen, entläßt jedes Kavallerie-Regiment jährlich eine vom General--Kommando 
risten als nach Bedarf zu bestimmende Zahl von Gefreiten mit dem gemäß §. 16. der Rekrutirungs-Ordnung in den 
Train= Militär-Paß einzutragenden Vermerk „geeignet zur Ausbildung als Train-Aufsichtspersonal.“ Diese Mannschaften 
Ausscchte- müssen, wenn irgend angängig, der Gefreiten -Charge seit einem Jahre angehören und sich durch besondere 
Personal. Zuverlässigkeit ausgeichnen. Keselden werden demnächst in einer jährlich durch das Kriegs-Ministerium 
festzusetzeuden Zahl, grundsätzlich im Frühjahr nach ihrer Entlassung, eventuell auch später, zu einer dreiwöchent- 
lichen Uebung bei einem Train-Bataillon Wingeno. en und demnächst zur Reserve des Trains, und zwar, wenn 
fe. si griguen bemiesen haben, mit der Qua ftation zum Unteroffizier als Aufsichts-Personal, anderenfalls 
als Fahrer Übergeführt. 
Zu diesen Uebungen beim Train können außerdem nach näherer Bestimmung der General-Kommandos 
einzelne Unteroffiziere des aktiven Dienststandes der Kavallerie-Regimenter, welche als Wachtmeister für Train- 
Formationen, sowie Unteroffiziere der Reserve, welche als Wachtmeister beziehungsweise Sergeanten der Pionier= 
Trains in Aussicht genommen sind, herangezogen werden. 
Auch diese treten bei ihrer Entlassung beziehungsweise nach vollendeter Uebung zum Beurlaubtenstande 
des Trains über. 
 
	        
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