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Laufende Nr. nach Namen
- des Klassen, Servis-
intheilung vom «
3. August 1878. der Orte der Staaten und Verwaltungsbezirke Klasse
— Barr Elsaß · Lothringen IV
95 Belgard Preußen, Reg.-Bezirk Cöslin III
158 Bornheim siehe Nr. 412
174 Bremerhaven Bremen I
290 Detmold Lippe II
412 Frankfurt a. M. mit Bockenheim Preußen, Reg.-Bezirk Wiesbaden A
und Bornheim
483 Giengen Württemberg III
— Gohlis (bei Leipzig) Sachsen III
935 Mühlhausen Preußen, Reg.-Bezirk Erfurt II
938 Mülheim a. Rh. Preußen, Reg.-Bezirk Cöln II
1439 Sul Württemberg, Oberamt Sulz III
1575 Weißenfels Preußen, Reg.-Bezirk Merseburg II
— Weitmar Prcußen, Reg.-Bezirk Arnsberg IV
— Wipperfürth Preußen, Reg.-Bezirk Cöln IV
1656 Zeitz Preußen, Reg.-Bezirk Merseburg II
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 288. 3. 81. M. O. D. 4.
Nr. 63.
Abänderung der §§. 40 bis 42 der Dienstvorschriften für den Train im Frieden.
Berlin, den 14. März 1881.
In Verfolg des Passus 10 Alinea 2 der Allerhöchsten Kabinets. Ordre vom 6. v. Mts. (Armee--Verord-
nungs-Blatt No. 2. Seite 17) erhalten die §§. 40 bis 42 der Dienstvorschriften für den Train im Frieden
folgende Fassung:
8. 40.
Ausbildung Um dem Bedürfniß an Train-Aufsichts-Personal, soweit es der Train nicht aus Eeinem aktiven und
von Kavalle= Beurlaubtenstande decken kann, abzuhelfen, entläßt jedes Kavallerie-Regiment jährlich eine vom General--Kommando
risten als nach Bedarf zu bestimmende Zahl von Gefreiten mit dem gemäß §. 16. der Rekrutirungs-Ordnung in den
Train= Militär-Paß einzutragenden Vermerk „geeignet zur Ausbildung als Train-Aufsichtspersonal.“ Diese Mannschaften
Ausscchte- müssen, wenn irgend angängig, der Gefreiten -Charge seit einem Jahre angehören und sich durch besondere
Personal. Zuverlässigkeit ausgeichnen. Keselden werden demnächst in einer jährlich durch das Kriegs-Ministerium
festzusetzeuden Zahl, grundsätzlich im Frühjahr nach ihrer Entlassung, eventuell auch später, zu einer dreiwöchent-
lichen Uebung bei einem Train-Bataillon Wingeno. en und demnächst zur Reserve des Trains, und zwar, wenn
fe. si griguen bemiesen haben, mit der Qua ftation zum Unteroffizier als Aufsichts-Personal, anderenfalls
als Fahrer Übergeführt.
Zu diesen Uebungen beim Train können außerdem nach näherer Bestimmung der General-Kommandos
einzelne Unteroffiziere des aktiven Dienststandes der Kavallerie-Regimenter, welche als Wachtmeister für Train-
Formationen, sowie Unteroffiziere der Reserve, welche als Wachtmeister beziehungsweise Sergeanten der Pionier=
Trains in Aussicht genommen sind, herangezogen werden.
Auch diese treten bei ihrer Entlassung beziehungsweise nach vollendeter Uebung zum Beurlaubtenstande
des Trains über.