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Nr. 65.
Vorschriften über Einrichtung und Ausstattung der Militärwachen, Militär-Arreste, Militär-Gerichtslokale,
Handwerksstuben 2c.
Berlin den 17. März 1881.
Miteelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 30. Dezember v. Is. sind, unter Aufhebung der bezüglichen
älteren Bestimmungen, neue Vorschriften über Einrichtung und Ausstattung der Militärwachen, Militär-
Arreste, Militär-Gerichtslokale, Handwerksstuben, Montirungskammern und her Räume zur Unterbringung
der zum Heergeräth der Truppen und zum Uebungsmaterial der Train-Bataillone gehörenden Fahrzeuge,
sowie der Exerzirgeschütze der Feldartillerie genehmigt worden.
Die bisherigen Vorschriften über die Einrichtung der Festungsgefängnisse (früheren Militärsträflings-
Kasernen) bleiben bis auf Weiteres in Kraft. ·
Die zum Dienstgebrauch erforderlichen Exemplare der neuen Vorschriften werden demnächst zur
Vertheilung glangen und den Königlichen General-Kommandos rc. per Couvert übermittelt werden.
ußerdem sind bei der Buchhepdlen von Trowitzsch und Sohn, Leipzigerstraße 133 hierselbst, welcher
der Verlag der Vorschriften gestattet ist, eolche zum Ladenpreise von 1.k. 60 A. pro Exemplar zu beziehen.
Kriegs-Ministerium.
No. 506/3. M. O. D. 4. v. Kameke.
Nr. 66.
Erlänterung zu §. 11 des Geldverpflegungs. Reglements für das Prenßische Heer im Frieden, Löhnun
der Obergefreiten als ae ürd Senc Löähnnng
D Berlin, den 14. März 1881.
ie Bestimmung im 8. 11, 2 des Geldverpflegungs-Reglements für das Preußische Heer im Frieden
findet auch auf de Obergefreiten als Kapimlanten bwendung. #uuficche 5 dri
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Kühne.
No. 110/3. 81. U. O. D. 3.
Nr. 67.
Allgemeine Bemerkungen des Iuspizienten der Waffen bei den Truppen. Waffen-Inspizirungen pro 1879/80.
Berlin, den 15. März 1881.
Un die Bemerkungen, zu welchen die Waffen-Inspizirungen Anlaß geben, den Truppentheilen allgemein
zugänglich und nutzbar zu machen, ist die Anordnung getroffen worden, daß die wichtigeren dieser Bemerkungen
alljährlich zusammengestellt und gedruckt werden.
Die aus den Waffen-Inspizirungen pro 1879/680 resultirende Uebersicht der Bemerkungen wird den
Lommanpobehörden 2c. in der erforderlichen Anzahl Exemplaren nebst dem Vertheilungsplan per Couvert
ugehen.
zus Die Truppen haben die qu. Bemerkungen sorgfältig zu beachten.
Diejenigen Ergänzungen der die Schußwaften M/71 betreffenden Instruktionen, welche sich aus den
Bemerkungen ergeben, werden in die bezüglichen nächsten periodischen Nachträge ausgenommen werden.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Verdy. Müller.
No. 594/2. 81. A-rt. 1.
Nr. 68.
Wohlthätigkeit.
Berlin, den 22. März 1881.
Aus den Zinsen der von dem Kommersien= Rat Salomon Lachmann in Berlin gegründeten Stiftung im
Betrage von 30 000 .X. sind nach dem Wunsche des Stifters und mit Dank für vesses patriotische Gabe am