Nr. 73.
Abänderung der Anleitung zur guten Erhaltung der Artillerie-Depot-Bestände bei der Aufbewahrung
und beim Trausport.
Berlin, den 18. März 1881.
Seite 33, Zeile 3 bis 1 von unten sind folgende Worte zu streichen:
„wenn die Nabe unbrauchbar ist, sowie wenn die Hälfte der Speichen oder Felgen schadhaft
v befunden wird, oder“
Seite 78 — bezw. Seite 6 des Separatabdrucks der Beilage 1 — Zeile 5 von unten sind die Worte „die
Z Ballhämmer"“ zu streichen und
Seite 79 — bezw. Seite 7 des Separatabdrucks der Beilage 1 — unter Zeile 9 hinzuzufügen:
„c. Werkzeuge, welche von den Artillerie-Werkstätten geliefert werden.
Es werden angelassen:
ç die Ballhämmer.“
Seite 81 — bezw. Seite 9 des Separatabdrucks der Beilage 1 — Zeile 2 von unten zwischen „Zwiesel,“"
und „sowie“ einzuschalten:
Z „Kumtfedern, Blatthaken, Tauhaken, Brusthaken und Schienen zu Beinledern“
Seite 82 — bezw. Seite 10 des Separatabdrucks der Beilage 1 — Zeile 7 und 8 von oben sind die Worte
Z „Kumtfedern, Blatthaken, Tauhaken, Brusthaken, Schienen zu Beinledern“ zu streichen.
Seite 89 * bezw. Seite 17 des Separatabdrucks der Beilage 1 — Zeile 16 bis 19 zu streichen und dafür
zu setzen:
„Gefirnißt werden:
die Innenflächen der Geschoßtransportkasten, mit Ausnahme der inneren Deckelfläche (s. unter
„grau"“)
Nicht gestrichen werden: Transportkörbe.“
Kriegs-Ministerium; Allgemeines KriegsOepartement.
v. Verdy. üller.
No. 353/3. Art. 1.
Nr. 74.
Waffeureparatur-Preis-Berzeichniß für die Königlichen Artillerie-Depots.
Berlin, den 19. März 1881.
Mit dem 1. April 1881 tritt ein neu festgestelltes Waffenreparatur-Preis-Verzeichniß für die Königlichen
Artillerie-Depots in Kraft. Dasselbe wird nebst dem Vertheilungs-Plan den betreffenden Behörden per
Couvert zugesandt werden.
Z Dagegen treten die auf die betreffenden Waffen Bezug habenden früheren dergleichen Preis-Ver-
zeichnisse mit demselben Tage außer Anwendung.
Bemerkt wird, daß der dritte Abschnitt des neuen Preis-Verzeichnisses, den Revolver M/79 betreffend,
später nachfolgen und ferner daß die, infolge der inzwischen angeordneten Aenderung der Korne der Jäger-
büchsen M/71 nothwendig gewordene Berichtigung der Nr. 14 bis 16 des I. Abschnitts durch einen Nachtrag
bewirkt werden wird.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Verdy. Müller.
No. 697/3. 81. Art. 1.
Nr. 75.
Berichtigung von Spezial-Bekleidungs-Etats.
Berlin, den 19. März 1881.
In nachstehender Uebersicht werden die Veränderungen bekannt gemacht, welche infolge der durch Allerhöchste
Kabinets-Ordre vom 20. Januar d. J. — A.--V.-Bl. Nr. 4 pro 1881 — stattgehabten Einführung des Helmes