Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

Nr. 73. 
Abänderung der Anleitung zur guten Erhaltung der Artillerie-Depot-Bestände bei der Aufbewahrung 
und beim Trausport. 
Berlin, den 18. März 1881. 
Seite 33, Zeile 3 bis 1 von unten sind folgende Worte zu streichen: 
„wenn die Nabe unbrauchbar ist, sowie wenn die Hälfte der Speichen oder Felgen schadhaft 
v befunden wird, oder“ 
Seite 78 — bezw. Seite 6 des Separatabdrucks der Beilage 1 — Zeile 5 von unten sind die Worte „die 
Z Ballhämmer"“ zu streichen und 
Seite 79 — bezw. Seite 7 des Separatabdrucks der Beilage 1 — unter Zeile 9 hinzuzufügen: 
„c. Werkzeuge, welche von den Artillerie-Werkstätten geliefert werden. 
Es werden angelassen: 
ç die Ballhämmer.“ 
Seite 81 — bezw. Seite 9 des Separatabdrucks der Beilage 1 — Zeile 2 von unten zwischen „Zwiesel,“" 
und „sowie“ einzuschalten: 
Z „Kumtfedern, Blatthaken, Tauhaken, Brusthaken und Schienen zu Beinledern“ 
Seite 82 — bezw. Seite 10 des Separatabdrucks der Beilage 1 — Zeile 7 und 8 von oben sind die Worte 
Z „Kumtfedern, Blatthaken, Tauhaken, Brusthaken, Schienen zu Beinledern“ zu streichen. 
Seite 89 * bezw. Seite 17 des Separatabdrucks der Beilage 1 — Zeile 16 bis 19 zu streichen und dafür 
zu setzen: 
„Gefirnißt werden: 
die Innenflächen der Geschoßtransportkasten, mit Ausnahme der inneren Deckelfläche (s. unter 
„grau"“) 
Nicht gestrichen werden: Transportkörbe.“ 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines KriegsOepartement. 
v. Verdy. üller. 
  
No. 353/3. Art. 1. 
  
Nr. 74. 
Waffeureparatur-Preis-Berzeichniß für die Königlichen Artillerie-Depots. 
Berlin, den 19. März 1881. 
Mit dem 1. April 1881 tritt ein neu festgestelltes Waffenreparatur-Preis-Verzeichniß für die Königlichen 
Artillerie-Depots in Kraft. Dasselbe wird nebst dem Vertheilungs-Plan den betreffenden Behörden per 
Couvert zugesandt werden. 
Z Dagegen treten die auf die betreffenden Waffen Bezug habenden früheren dergleichen Preis-Ver- 
zeichnisse mit demselben Tage außer Anwendung. 
Bemerkt wird, daß der dritte Abschnitt des neuen Preis-Verzeichnisses, den Revolver M/79 betreffend, 
später nachfolgen und ferner daß die, infolge der inzwischen angeordneten Aenderung der Korne der Jäger- 
büchsen M/71 nothwendig gewordene Berichtigung der Nr. 14 bis 16 des I. Abschnitts durch einen Nachtrag 
bewirkt werden wird. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Verdy. Müller. 
  
No. 697/3. 81. Art. 1. 
  
Nr. 75. 
Berichtigung von Spezial-Bekleidungs-Etats. 
Berlin, den 19. März 1881. 
In nachstehender Uebersicht werden die Veränderungen bekannt gemacht, welche infolge der durch Allerhöchste 
Kabinets-Ordre vom 20. Januar d. J. — A.--V.-Bl. Nr. 4 pro 1881 — stattgehabten Einführung des Helmes
	        
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