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Armee-Verordnunge-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
15. Jahrgang. Berlin, den 3. April 1881. Nr. 10.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.#. 50 Pf. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
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Nr. 80.
Uniforms-Abzeichen der neu aufzustellenden Truppentheile.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die seitens Preußens zum 1. April 1881 neu aufzu-
ellenden acht Jasameerie-Regimentge, neben den allgemein vorgeschriebenen preußischen Uniforms-Abzeichen, die
affenröcke mit rothen Schulterklappen und hellblauem Vorstoß an den Aermelpatten zu tragen haben. Das
Kriegs-Ministerinm hat hiernach das Weitere zu veronlassen.
Ems, den 6. Juli 1880.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerinm. v. Kameke.
Berlin, den 26. März 1881.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee
ebracht, daß diejenigen Truppentheile, welche zu bereits bestehenden Formationen hinzutreten, die Uniforms-
bzeichen der letzteren, das Feld-Artillerie-Regiment Nr. 31, Fuß Artillerie-Regiment Nr. 11 und Pionier-=
Bataillon Nr. 16 diejenigen ihrer Waffe anzulegen haben.
Kriegs-Ministerium.
No. 645/3. 81. M. O. D. 3. v. Kameke.
Nr. 81.
Friedeus-Verpflegungs-Etats für 1881/82.
Berlin, den 27. März 1881.
Nach Genehmigung des Reichshausbalts-Etats für 1881/82 werden neue Friedens-Verpflegungs-Etats
ansgegeben und den Behörden und Truppen in der Art und Zahl wie seither, für die neu zu errichtenden
Infanterie-, Feld- und Jaß-Artillerie Regimenter und das Pionier-Bataillon sowie für die Geip-Arilllerie
Brigade Nr. 15 jedoch den betreffenden Königlichen General-Kommandos zugesaudt werden.
Diese Etats treten mit dem 1. April d. Is. in Kraft und enthalten im Wesentlichen folgende
Aenderungen: