Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Armee-Verordnunge-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
15. Jahrgang. Berlin, den 3. April 1881. Nr. 10. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
  
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.#. 50 Pf. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, A7 Berlin bei der SEspettion, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 Pf. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Herlgermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1. 90 Pf. 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 80. 
Uniforms-Abzeichen der neu aufzustellenden Truppentheile. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die seitens Preußens zum 1. April 1881 neu aufzu- 
ellenden acht Jasameerie-Regimentge, neben den allgemein vorgeschriebenen preußischen Uniforms-Abzeichen, die 
affenröcke mit rothen Schulterklappen und hellblauem Vorstoß an den Aermelpatten zu tragen haben. Das 
Kriegs-Ministerinm hat hiernach das Weitere zu veronlassen. 
Ems, den 6. Juli 1880. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerinm. v. Kameke. 
Berlin, den 26. März 1881. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee 
ebracht, daß diejenigen Truppentheile, welche zu bereits bestehenden Formationen hinzutreten, die Uniforms- 
bzeichen der letzteren, das Feld-Artillerie-Regiment Nr. 31, Fuß Artillerie-Regiment Nr. 11 und Pionier-= 
Bataillon Nr. 16 diejenigen ihrer Waffe anzulegen haben. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 645/3. 81. M. O. D. 3. v. Kameke. 
  
Nr. 81. 
Friedeus-Verpflegungs-Etats für 1881/82. 
Berlin, den 27. März 1881. 
Nach Genehmigung des Reichshausbalts-Etats für 1881/82 werden neue Friedens-Verpflegungs-Etats 
ansgegeben und den Behörden und Truppen in der Art und Zahl wie seither, für die neu zu errichtenden 
Infanterie-, Feld- und Jaß-Artillerie Regimenter und das Pionier-Bataillon sowie für die Geip-Arilllerie 
Brigade Nr. 15 jedoch den betreffenden Königlichen General-Kommandos zugesaudt werden. 
Diese Etats treten mit dem 1. April d. Is. in Kraft und enthalten im Wesentlichen folgende 
Aenderungen:
	        
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