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Gleichzeitig wird unter Aufhebung des Schlußpassus der Verfügung vom 8. März 1876 (Armee-
Verordnungs-Blatt S. 67) genehmigt, daß die vorstehenden Festsetzungen auf die 1. und 2. Artillerie-Offiziere
der Plätze, sowie die Vorstände der Artillerie-Depots in offenen Orten bei der Heranziehung derselben zu den
Inspizirungen auf den Artillerie-Schießplätzen sinngemäße Anwendung zu finden haben.
Kriegs-Ministerium.
No. 553. 2. 81. M. O. D. 3. v. Kameke.
Nr. 84.
Veränderungen in der inneren Eintheilung des Militär-Etats für 1881/82.
Berlin, den 1. April 1881.
Inkale des Ueberganges des in dem Reichshaushalts-Etat bisher bei dem Abschnitt VI. „Verwaltung des
Reichsheeres“ geführten Kapitels 41 „Invaliden-Institute“ auf den Abschnitt XIV. „Reichs-Invalidenfonds“
als Kapitel 84 der fortdauernden Ausgaben, sowie aus Anlaß der Vereinigung der, bisher in dem Kapitel 27
„Garnison-Verwaltungswesen“ mitenthaltenen Ausgabe-Ansätze für das Garnison-Bauwesen unter einem
desonderen Kapitel, tritt innerhalb der die Verwaltung des Reichsheeres umfassenden Kapitelgruppe 14/44
mit dem Etatsjahre 1881/82 eine Umstellung in der Art ein, daß das Kapitel
28. „Wohnungsgeldzuschuß“ für das „Garnison-Bauwesen"“,
das Kapitel
40. „Unterstützungen 2c.“" für den „Wohnungsgeldzuschuß" und
das Kapitel ·
41.»Jnvalioen-Jnstilute«fürdie»llnterstützungen:c.«
fortan bestimmt ist.
Das Kriegs-Ministerium bringt diese Veränderungen mit dem Bemerken zur Kenntniß, daß den
betheiligten Verwaltungsbehörden über die Titel-Eintheilung des neuen Kapitels 28 demnächst die nähere
Mittheilung unmittelbar zugchen wird.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 597. 3. M. O. D. 1.
Nr. 85.
Berrechnung der Transport-, Ankaufs-- 2c. gLesten für die für nenzuformirende Artillerie-Truppen zu
beschaffenden Pferde.
Berlin, den 23. März 1881.
Ee wird hierdurch bestimmt, daß die Reisekosten, welche durch die Auswahl der an die Artillerie abzugebenden
Pferde der Kavallerie-Regimenter entstehen, ferner die Transportkosten dieser Pferde von den Kavallerie= in die
Artillerie-Garnisonen, sowie die Ankaufs= und Transportkosten der im April cr. für die neuzuformirenden
Artillerie-Truppentheile zu beschaffenden Pferde, seitens der Intendanturen auf die General-Militär-Kasse
ur Vorausgabung bei den Einmaligen Ausgaben Kapitel 5 „Ankaufskosten für Pferde für das neuzuformirende
Felo-Artilledie-Regimeul und weitere 24 Batterien“ für 1881/82 anzuweisen sind.
Die Kosten für Verpflegung und Unterbringung dieser Pferde während des Marsches bezw. an den
Sammelpunkten haben die betreffenden Ausgabe-Titel der fortdauernden Ausgaben zu tragen.
Kriegs-Ministerium; Abtheilung für das Remonte-Wesen.
v. Rauch. Graf v. Klinkowström.
No. 300. 3. 81. R. A.