Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Gleichzeitig wird unter Aufhebung des Schlußpassus der Verfügung vom 8. März 1876 (Armee- 
Verordnungs-Blatt S. 67) genehmigt, daß die vorstehenden Festsetzungen auf die 1. und 2. Artillerie-Offiziere 
der Plätze, sowie die Vorstände der Artillerie-Depots in offenen Orten bei der Heranziehung derselben zu den 
Inspizirungen auf den Artillerie-Schießplätzen sinngemäße Anwendung zu finden haben. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 553. 2. 81. M. O. D. 3. v. Kameke. 
  
Nr. 84. 
Veränderungen in der inneren Eintheilung des Militär-Etats für 1881/82. 
Berlin, den 1. April 1881. 
Inkale des Ueberganges des in dem Reichshaushalts-Etat bisher bei dem Abschnitt VI. „Verwaltung des 
Reichsheeres“ geführten Kapitels 41 „Invaliden-Institute“ auf den Abschnitt XIV. „Reichs-Invalidenfonds“ 
als Kapitel 84 der fortdauernden Ausgaben, sowie aus Anlaß der Vereinigung der, bisher in dem Kapitel 27 
„Garnison-Verwaltungswesen“ mitenthaltenen Ausgabe-Ansätze für das Garnison-Bauwesen unter einem 
desonderen Kapitel, tritt innerhalb der die Verwaltung des Reichsheeres umfassenden Kapitelgruppe 14/44 
mit dem Etatsjahre 1881/82 eine Umstellung in der Art ein, daß das Kapitel 
28. „Wohnungsgeldzuschuß“ für das „Garnison-Bauwesen"“, 
das Kapitel 
40. „Unterstützungen 2c.“" für den „Wohnungsgeldzuschuß" und 
das Kapitel · 
41.»Jnvalioen-Jnstilute«fürdie»llnterstützungen:c.« 
fortan bestimmt ist. 
Das Kriegs-Ministerium bringt diese Veränderungen mit dem Bemerken zur Kenntniß, daß den 
betheiligten Verwaltungsbehörden über die Titel-Eintheilung des neuen Kapitels 28 demnächst die nähere 
Mittheilung unmittelbar zugchen wird. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 597. 3. M. O. D. 1. 
  
Nr. 85. 
Berrechnung der Transport-, Ankaufs-- 2c. gLesten für die für nenzuformirende Artillerie-Truppen zu 
beschaffenden Pferde. 
Berlin, den 23. März 1881. 
Ee wird hierdurch bestimmt, daß die Reisekosten, welche durch die Auswahl der an die Artillerie abzugebenden 
Pferde der Kavallerie-Regimenter entstehen, ferner die Transportkosten dieser Pferde von den Kavallerie= in die 
Artillerie-Garnisonen, sowie die Ankaufs= und Transportkosten der im April cr. für die neuzuformirenden 
Artillerie-Truppentheile zu beschaffenden Pferde, seitens der Intendanturen auf die General-Militär-Kasse 
ur Vorausgabung bei den Einmaligen Ausgaben Kapitel 5 „Ankaufskosten für Pferde für das neuzuformirende 
Felo-Artilledie-Regimeul und weitere 24 Batterien“ für 1881/82 anzuweisen sind. 
Die Kosten für Verpflegung und Unterbringung dieser Pferde während des Marsches bezw. an den 
Sammelpunkten haben die betreffenden Ausgabe-Titel der fortdauernden Ausgaben zu tragen. 
Kriegs-Ministerium; Abtheilung für das Remonte-Wesen. 
v. Rauch. Graf v. Klinkowström. 
No. 300. 3. 81. R. A. 
 
	        
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