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Armee-Verordnungo-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
16. Jahrgang. terlin, den 21. Mai 1882. Nr. 11.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 /4. 50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
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Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 JN berechnet, falls nicht für einzelne Nummern no
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
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Nr. 111.
Verleihung von Fahnen an die im verflossenen Jahre neu errichteten Truppentheile am 29. Mai 1882.
Ich habe beschlossen, den im vergangenen Jahre errichteten 8 Infanterie-Regimentern, dem Eisenbahn-
Regimente und den beiden Pionier-Bataillonen Nr. 15 und 16, da dieselben aus Truppentheilen hervor-
gegangen sind, welche sich längst im Besitz von Fahnen befinden, nunmehr auch Fahnen zu verleihen. Ich
erwarte zuversichtlich, daß dieselben diese von Mir ihnen anvertrauten Feldzeichen unverbrüchlich in Ehren
halten und allezeit zu ihrem und des ganzen Heeres Ruhme und zum Wohle des Vaterlandes führen werden. —
Die feierliche Nagelung und Weihe dieser Fahnen soll am 27. und beziehungsweise 29. d. Mts. nach den
von Mir getroffenen besonderen Bestimmungen erfolgen, und sind hierzu sowie zur Uebernahme der Fahnen
die Kommandeure der qu. Regimenter und Pionier-Bataillone nebst einer der Zahl der Fahnen entsprechenden
Anzahl von Unteroffizieren zum 27. d. Mts. früh nach Potsdam zu beordern. Ich beauftrage Sie, diese
Meine Ordre der Armee bekannt zu machen und das weiter Erforderliche zu veranlassen.
Berlin, den 13. Mai 1882. ,
Wilhelm.
An den Kriegs-Minister. v. Kameke.
Berlin, den 20. Mai 1882.
Bei Mittheilung vorstehender Allerhöchsten Kabinets-Ordre wird Folgendes bestimmt:
Die zur Empfangnahme der Fahnen zu kommandirenden Unteroffiziere, auch Feldwebel, von jedem
Bataillon der neu errichteten Infanterie-Regimenter Nr. 97—99 und 128—132 bezw. des Eisenbahn-Regi-
ments, sowie von jedem der Pionier, Bataillone Nr. 15 und 16 einer, haben sich im Laufe des 26. diess
Monats bei der Kommandantur in Potsdam zu melden und erscheinen sowohl bei der Nagelung, als auch
bei der Einweihung der Fahnen im Parade-Ordonnanz-Anzuge, demnach ohne Gewehr.
Die Kommandantur in Potsdam hat für die Unterkunft der Kommandirten Sorge zu tragen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 581. 5. A. 2.