— 179 —
Armee-Verordnungs-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
16. Jahrgang. gerlin, den 27. September 1882. Nr. 17.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der viertelährüich= nrämemeratongerrt, deeses htrt beträgt 1.“. 02 4 Abonnrt. lann werden: außerhalb bei den
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Exp ochstraße
Bei Letzterer zrso auch der Verkauf einzelner glunge dieses Blattes; der Prilt di rcchter sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 4 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — eiie Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, krzum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4.
durch die Post oder in dierkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. .
Ueberweisung der durch Militärgerichte Verurtheilten au Civil-Strafanstalten.
Berlin, den 1. September 1882.
Die bisherige Strafanstalt in der Stadt-Kaserne zu Cassel geht am 1. Oktober d. Is. ein und tritt an
ihre Stelle die neuerbaute Strafanstalt in Wehlheiden bei Cassel.
Von dem gedachten Zeitpunkte ab sind die zu Zuchthaus= bew. Gefängnißstrafen verurtheilten
Militärpersonen aus dem Bezirk der 21. und 22. Dioistom. in vie — in nlchehlhenen einzustellen.
Die Anmerkungen I und II zum §. 4 des sind hiernach zu
berichtigen.
Kriegs- Miusterium ; Allgemeines Kuecge rertenen.
No. 922. 8. A. 2. .Verdy. Ziegler.
Nr. 168.
Eröffnung neuer Eisenbahnen.
Berlin, den 5. September 1882.
E- sind dem Betriebe übergeben worden:
am 31. August die Eisenbahnlinie von Küstrin nach Stargard (Pommern);
am 1. September d. Js.
a. die Eisenbahnstrecke Menden—Hemer (Fortsetzungslinie der Fröndenberg—Mendener Bahnstrecke;
b. die Eisenbahnstrecke Hagen—Gevelsberg-Haufe in Westfalen auf der weiteren Theilstrecke bis
Altenvörde.
Kriegs-Ministerium; Militär- HOekonomie-Oepartemen.
J. V
No. 9/9. M. 0. D. 3. v. Hartrott. Genz.
Nr. 169.
Fensterbecher für die Kasernenstuben 2c.
Berlin, den 8. September 1882.
Auf die wiederholt zut Erörterung gestellte Frage wegen Gewährung von Fensterbechern für die Wohnstuben
in den Kasernen 2c. ist dahin entschieden worden, daß derartige Vorkehrungen zum Auffangen des von den
Fenstern ablaufenden Schwitzwassers prinzpiell nicht auszuschließen sind. Ueber die Nothwendigkeit der Ge-