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Nr. 197.
Dislokation des 2. Königlich Sächsischen Jäger-Bataillons Nr. 13.
Berlin, den 26. Oklober 1882.
Des 2. Königlich Sächsische Jäger-Bataillon Nr. 13 ist am 30. September d. J. von Meißen nach Dresden
verlegt worden, was hiermit zur Kenntniß der Armce gebracht wird.
Kriegs-Ministerium.
No. 161/10. A. 1. v. Kameke.
Nr. 198.
Nachtrag zum Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die
wissenschasiste Befähigung für den unsenstent,welche z Militkrdien, 101. 83 0 sind.
Bekanntmachung.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 19. April d. Is. wird hierunter ein Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren
Lehranstalten verösfentlicht, welche nach §. 90 Theil I der Wehrerdnung vom 28. September 1875 zur Aus-
stellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig. freiwilligen Militärdienst
berechülgt sind.
Nachtrags-Verzeichniß
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zengnissen über die wissenschaftliche Befähigung
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst bercchtigt sind.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Rlasse zur
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung ersorderlich ist.
a. Gymnasien.
b. Rralschulen erster Drdnung.
I. Königreich Preußen.
Provinz Hannover.
Das Leibniz-Real-Gymnasium zu Hannover.
II. Herzogthum Anhalt. *
Das Real-Gymnasium zu Bernburg (bisher höhere Bürgerschule, B. c. VII. 1 des Verzeichnisses
vom 19. April d. Is.)
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur
arlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Progymnasien.
Db. Rralschulen mriter Prdnung.
Königreich Sachsen. ·
fl.DicLehr-nndEczicl)nngö-Anstaltfürs-tobenzuDrecbcnstiednchstadt,I)
2. -Xealschule zu Frankenberg,!)
3. - - Grimma,!)
4. - . Mecrane,
4) Die mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. ·
I)AufbenRealschztlcnzuDresden-Friedrichftadt,Frankenbcrg, Grimma und Schneeberg ist der obligatorische
Unterricht im Lalein auf die drei unteren Klassen beschränkt.