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Nr. 229.
Liquidirung der Vergütung für die Abänderung von Bekleidungs-Abzeichen.
Berlin, den 27. Dezember 1882.
Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 15. September 1877 No. 322. 9. M. O. D. 3. wird darauf
aufmerksam gemacht, wie die an Stelle der aufzufrischenden Bekleidungssiücke niederzulegenden Gegenstände
aus der neuesten Jahresabfindung zu entnehmen und sogleich bei der Anfertigung mit den vergeschriebenen
Abzeichen zu versehen sind, damit ein zweimaliges Abtrennen und Anssetzen der letzteren vermieden wird.
Kriegs-Ministerium:; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Kühne.
No. 457. 12. M. O. D. 3.