Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechzehnter Jahrgang (16)

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Armee-Verordnungs-Nlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
16. Jahrgang. Serlin, den 25. Jannar 1882. Nr. 2. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Ulattes beträgt 1 X. 50 Jx48ä Abonnirt lann werden Gußerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Verlin bei der Expedition, Kochstra 
Vei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet *#0t nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8.Sfiten wird dabei mit 20 bere echnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die urlzd00t liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete lelceleßt. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.7. 904 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
  
Nr. 6. 
Errichtung der Stelle eines General-Quartiermeisters bei dem Generalstabe der Armce. 
Ich bestimme hierdurch Nachstehendes: Es soll bei dem Generalstabe der Armee künftig auch im Frieden 
ein General-Quartiermeister in Funktion trelen, welcher den Abtheilungs-Chefs des großen Generalstabes und 
des Neben-Etats desselben, sewie den Chefs ves Generalstabes bei den Armee-Korps und bei der General= 
Inspektion der Artillerie gegenüber, jederzeit im Vorgesetzten-Verhältniß stehend, in allen Generalstabs-Ange- 
legenheiten der Stellvertreter des Cceefe des Generalstabes der Armec nach dessen spezieller Anordnung ist. — 
er zu ernennende General führt den Diensttitel „General. Quartiermeister“, bezieht aber sein Gehalt ans 
dem Etatstitel für die Offiziere in besonderen Dienststellungen. An den Chef des Gencralstabes d der Armee 
habe Ich demgemäß verfügt und ihm überlassen, hiernach dic näheren Anordnungen zu treffen. Die weitere 
Bekauntmachung an die Armee sowie das sonst noch Erforderliche haben Sie zu veranlassen. Dem Neichs- 
kanzler habe Ich Abschrift dieser Meiner Ordre zur Kenntniß zugehen lassen. 
Berlin, den 27. Dezember 1881. 
  
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 16. Januar 1882. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 342/1. 82. A. 1. v. Kameke. 
Nr. 7. 
Uebertritt des Landwehr Bataillons Brandenburg von der 12. zur 11. Infanterie-Brigade und des 
Landwehr--Bataillons Bernau von der 11. zur 12. ß5 Infantedie= Brigade. 
Anf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß am 1. April 1882 das 1. Bataillon (Brandenburg a. H.) 
4. Brandenburgischen Landwehr-Regiments No. 24 als 1. Bataillon (Brandenburg a. H.) 7. Brandenburgischen 
Landwel c Regiments No. 60 in den Verband der 11., und das 1. Bataillon (Bernau) 7. Brandenbucgischen 
Landwe hr-Regimients No. 60 als 1. Bataillon (Bernau) 4. Brandenburgischen Landwehr-Regiments No. 24 
in den der 12. Infanterie-Brigade Übergeführt wird. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere 
zu veranlassen. 
Berlin, den 29. Dezember 1881. » 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Minislerium. v. Rameke.
	        
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