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Nr. 16.
Ermächtigung des Dr. Scharlau zu New- YDork zur Ausstellung von Zeugnissen für Deutsche Militär-
pflichtige in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 5. August d. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß dem Dr. Barnim Ludwig Scharlau zu New-York — an Sielle des auf sein Ansuchen von den bezüglichen
Funktionen entbundenen Dr. Tellkampf dortselbst — die Ermächtigung zur Ausstellung der im §. 41 1 a unb b
Th. I der Wehrordnung vom 28. September 1875 bezeichucten Zeugnisse über die Untauglichkeit, bezw.
bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen ertheilt worden ist, welche ihren danernden Auf-
enthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika haben.
Berlin, den 28. Dezember 1881.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Berlin, den 8. Jannar 1882.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit im Anschluß an die diesseitige Verösfentlichung vom
16. August v. Is. — Seite 208 des Armee-Verordnungs-Blattes für 1881 — zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 189/1. A. I1. v. Verdy. v. Wittich.
Nr. 17.
Eröffnung einer neuen Eisenbahn.
Verlin, den 13. Jannar 1882.
Die Altdamm —Colberger Eisenbahn ist am 1. d. M. auf der Theilstrecke zwischen Altdamm und Plathe
für den Güterverkehr eröffnel worden.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 351/1. M. O. D. 3. v. Hartrott.
Nr. 18.
Abänderungen (3. Nachtrag) zur Schieß Instrurtion für die Infanterie bezw. derjenigen für die Fuß-
artillerie und Pioniere.
Verlin, den 19. Jannar 1882.
Di im vergangenen Jahre ergangenen Abänderungen zu der genannten Instruktion sind behufs Berichtigung
derselben gedruckt worden.
Die erforderliche Anzahl von Exemplaren wird den Kommando Behörden rc. mit den bezliglichen
Vertheilungs-Plänen unter Umschlag zugehen. -
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Verdy. v. Wittich.
No. 76/1. A. 1.
Nr. 19.
Anstellung der Militär-Anwärter bei den Privat-Eisenbahn-Gesellschaft
Berlin, den 23. Jannar 1882.
Unier Bezugnahme auf die Erlasse vom 22. Juli 1880 — A.-V.-Bl. S. 192 — und 10. Jannar 1881 —
A.-V.-Bl. S. 27 — wird bekannt gemacht, daß den nachbenannten Privat-Eisenbahnverwaltungen die Ver-
Fslichtung auferlegt ist, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen mit Militär=
Anwärtern die für den Staats-Eisenbahndienst in dieser Beziehung gültigen Vorschriften in Anwendung zu
bringen und zwar: