Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechzehnter Jahrgang (16)

ste llung 
standes für das Etatsjahr 1882/83. 
  
8 
dem Beurlaubtenstande 
l1o 
  
der Kavallerie bezw. des Trains 
  
zu den Train-Uebungen 
zur Formation 
von Sanitäts- 
Detachements 
Bemerkungen 
  
I. Aus der Reserve des Trains auf 16 Tage: 
im Herbst: , 
bei jedem Armee-Korps 2, bei der Großherzoglich Hessischen (25.) Division 1 Uebungs- 
Kompagnie in der Stärke von: 
1 Rittmeister, 
Premier-Lieutenant, 
Sekonde- Lientenants, 
1 
linteroffizieren? 
Bemeinen einschließlich Trompeter. 
Als Pferdewärter Penagene Trainsoldaten sind nicht heranzuziehen. 
Ee 
  
II. Aus der Reserve der Kavalleric auf 20 Tage: 
u. Im Mai ohne Formirung besonderer Kompagnien: 
bei dem Garde-Korps 30.“) dem 2. Armee-Korps 74 Gefreite bezw. für diese 
Charge Neeeisnete Gemeinen *) 
bei dem I., 3. und 15. Armee-Korps?) je 64 dergleichen, 
bei der Glse be I. vcished (25.) Division 32 dergleichen. 
I.. Im Herbst gleichzeitig mit bezo. unmittelbar nach Beendigung der 
Uebung 
bei jedem Provinzial-Armee-Korps) je nebungs- Kompagnie in der Stärke von: 
66 Gefreiten bezw. für diese Charge geeigneten Gemeinen der Kavallerie"“) 
dazu aus dem Jeurtubtenstan des Trains: 
1 Rittmeister, 
1 Premuer-Kieutenant, 
2 Sekonde-Lieutenants, 
8 Unteroffiziere und 1 Trompeter; 
außerdem: bei der Großherzoglich Hessischen (25.) Division: 1 Uehungs- Kompagnie 
aus dem Bereiche des ganzen 11. Armee-Korps in der Stärke v 
efreiten und zu dieser Charge geeigneten Gemeinen Vart Kavallerie;“) 
dazu aus dem Beurlaubtenstande des Trains. 
1 
1 
3 
10 
l 
  
  
auf 12 bezw. 
13 Tage: 
Bei dem 3., 9., 10., 
11. und 14. Armee- 
Korps je ein Detache- 
- in der Stärke 
l Rittsneiftek, 
1 Premier-Lieu- 
tenant, 
1 Sekonde-Lieu- 
enant, 
18 Unteroffizieren, 
2 Lazareth 
gehilfen, 
2 Unter-Lazareth= 
gehilfen, 
4 Hornisten und 
174 Gemeinen. 
9. Die Ofizier Apiran 
kommen auf d 
aeen kuhenkden Namme 
schaftsstärken nicht in 
Anrechnung, adeen 
sind die in die Gar- 
nison-Lazarethe einzu- 
berufenden Lazareth= 
gehilfen, die zur Ein- 
jiehung gelangenden 
Reserve = Zahlmeister- 
Aspiranten, sowie die 
nach den Bestimmun- 
gen über die Uebungen 
der Ersatz-Reservisten 
pro 12#2/83 zu den 
Linien-Truppentheilen 
einzuziehenden Mann- 
schaften des Beurlaub= 
benstandesanzurechnen. 
Ebenso kommen die 
einzuziehenden Mili- 
tär-Telegraphisten des 
Durtaubtenstandeszur 
o h nung. 
Aeht sind die 
**r Magazin-Verwal- 
tungs-, Speditions= 
und Sanitätsdienst 
auszubildenden Unter- 
offiziere und Gemei- 
nen einzuberufen. 
3) Bezüglich der Uebun- 
gen der Arbeitssolda= 
ten erfolgt besondere 
Bestimmung. 
  
##. 
  
  
*) Die im Bezirke des 9. und 10. Armee-Korps befindlichen Reservisten der Garde-Kavallerie üben bei diesen Armee-Korps. 
*“) S. Passus 17 der vorstehenden Ausführungs-Bestimmungen. 
stellen auszubildenden Reseroisten kommen auf diese Zahlen nicht in Anrechnung. 
Die im 2. Absatz dieses Passus erwähnten, für Wachtmeister-
	        
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