Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechzehnter Jahrgang (16)

ste llung 
standes für das Etatsjahr 1882/83. 
  
8 
dem Beurlaubtenstande 
  
der Kavallerie bezw. des Trains 
  
zu den Train-Uebungen 
zur Formation 
von Sanitäts- 
Detachements 
W# 
Bemerkungen 
  
I. Aus der Reserve des Trains auf 16 Tage: 
im Herbst: , 
bei jedem Armee-Korps 2, bei der Großherzoglich Hessischen (25.) Division 1 Uebungs- 
Kompagnie in der Stärke von: 
1 Rittmeister, 
Premier-Lieutenant, 
Sekonde- Lientenants, 
1 
Interosfizieren qeinschließlich Trompeter. 
Als Pferdewärter entlassene Trainsoldaten sind nicht heranzuziehen. 
Ee 
  
II. Aus der Reserve der Kavalleric auf 20 Tage: 
u. Im Mai ohne Formirung besonderer Kompagnien: 
bei dem Garde-Korps 30.“) dem 2. Armee-Korps 74 Gefreite bezw. für diese 
Eharge Neeeisnete Gemeinen *) 
bei , 3. und 15. Armee-Korps?) je 64 dergleichen, 
bei de *.3 vcished (25.) Division 32 dergleichen. 
I.. Im Herbst gleichzeitig mit bezo. unmittelbar nach Beendigung der 
Uebunge 
bei jedem Provinzial-Armee-Korps) je nebungs- Kompagnie in der Stärke von: 
66 Gefreiten bezw. für diese Charge geeigneten Gemeinen der Kavallerie"“) 
dazu aus dem Beurlaubtenstande des Trains: 
1 Rittmeister, 
1 Premuer-Kieutenant, 
2 Sekonde-Lieutenants, 
8 Unteroffiziere und 1 Trompeter; 
außerdem: bei der Großherzoglich Hessischen (25.) Division: 1 Uehungs- Kompagnie 
aus dem Verei he des ganzen 11. Armee-Korps in der Stärke v“ 
eiten und zu dieser Charge geeigneten Gemeinen Vart Kavallerie;“) 
dazu aus *en Beurlaubtenstande des Trains: 
1 
1 
3 
10 
l 
  
  
auf 12 bezw. 
3 Tag e: 
u dem 3., 9., 10., 
1. und 14. Arme ee- 
7 je ein Detache- 
- in der Stärke 
l Rittsneiftek, 
1 Premier-Lieu- 
tenant, 
1 Sekonde-Lieu- 
t, 
18 Unteroffizieren, 
2 Lazareth- 
gehilfen, 
2 Unter-Lazareth= 
gehilfen, 
4 Hornisten und 
174 Gemeinen. 
  
9. Die Ofizier Apiran 
kommen auf d 
aeen kuhenkden Namme 
schaftsstärken nicht in 
Anrechnung, adeen 
sind die in die Gar- 
nison-Lazarethe einzu- 
berufenden Lazareth= 
gehilfen, die zur Ein- 
jiehung gelangenden 
Reserve = Zahlmeister- 
Aspiranten, sowie die 
nach den Bestimmun- 
gen über die Uebungen 
der Ersatz-Reservisten 
pro 12#2/83 zu den 
Linien-Truppentheilen 
einzuziehenden Mann- 
schaften des Beurlaub= 
benstandesanzurechnen. 
Ebenso kommen die 
einzuziehenden Mili- 
tär-Telegraphisten des 
Durtaubtenstandeszur 
o h nung. 
Aeht sind die 
**r Magazin-Verwal- 
tungs-, Speditions= 
und Sanitätsdienst 
auszubildenden Unter- 
offiziere und Gemei- 
nen einzuberufen. 
3) Aezuglich der Uebun- 
n der Arbeitssolda- 
—8 erfolgt besondere 
Bestimmung. 
  
# 
  
*) Die im Bezirke des 9. und 10. Armee-Korps befindlichen Reservisten der Garde-Kavallerie üben bei diesen Armee-Korps. 
*“) S. Passus 17 der vorstehenden Ausführungs-Bestimmungen. 
stellen auszubildenden Reseroisten kommen auf diese Zahlen nicht in Anrechnung. 
Die im 2. Absatz dieses Passus erwähnten, für Wachtmeister-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.