ste llung
standes für das Etatsjahr 1882/83.
8
dem Beurlaubtenstande
der Kavallerie bezw. des Trains
zu den Train-Uebungen
zur Formation
von Sanitäts-
Detachements
W#
Bemerkungen
I. Aus der Reserve des Trains auf 16 Tage:
im Herbst: ,
bei jedem Armee-Korps 2, bei der Großherzoglich Hessischen (25.) Division 1 Uebungs-
Kompagnie in der Stärke von:
1 Rittmeister,
Premier-Lieutenant,
Sekonde- Lientenants,
1
Interosfizieren qeinschließlich Trompeter.
Als Pferdewärter entlassene Trainsoldaten sind nicht heranzuziehen.
Ee
II. Aus der Reserve der Kavalleric auf 20 Tage:
u. Im Mai ohne Formirung besonderer Kompagnien:
bei dem Garde-Korps 30.“) dem 2. Armee-Korps 74 Gefreite bezw. für diese
Eharge Neeeisnete Gemeinen *)
bei , 3. und 15. Armee-Korps?) je 64 dergleichen,
bei de *.3 vcished (25.) Division 32 dergleichen.
I.. Im Herbst gleichzeitig mit bezo. unmittelbar nach Beendigung der
Uebunge
bei jedem Provinzial-Armee-Korps) je nebungs- Kompagnie in der Stärke von:
66 Gefreiten bezw. für diese Charge geeigneten Gemeinen der Kavallerie"“)
dazu aus dem Beurlaubtenstande des Trains:
1 Rittmeister,
1 Premuer-Kieutenant,
2 Sekonde-Lieutenants,
8 Unteroffiziere und 1 Trompeter;
außerdem: bei der Großherzoglich Hessischen (25.) Division: 1 Uehungs- Kompagnie
aus dem Verei he des ganzen 11. Armee-Korps in der Stärke v“
eiten und zu dieser Charge geeigneten Gemeinen Vart Kavallerie;“)
dazu aus *en Beurlaubtenstande des Trains:
1
1
3
10
l
auf 12 bezw.
3 Tag e:
u dem 3., 9., 10.,
1. und 14. Arme ee-
7 je ein Detache-
- in der Stärke
l Rittsneiftek,
1 Premier-Lieu-
tenant,
1 Sekonde-Lieu-
t,
18 Unteroffizieren,
2 Lazareth-
gehilfen,
2 Unter-Lazareth=
gehilfen,
4 Hornisten und
174 Gemeinen.
9. Die Ofizier Apiran
kommen auf d
aeen kuhenkden Namme
schaftsstärken nicht in
Anrechnung, adeen
sind die in die Gar-
nison-Lazarethe einzu-
berufenden Lazareth=
gehilfen, die zur Ein-
jiehung gelangenden
Reserve = Zahlmeister-
Aspiranten, sowie die
nach den Bestimmun-
gen über die Uebungen
der Ersatz-Reservisten
pro 12#2/83 zu den
Linien-Truppentheilen
einzuziehenden Mann-
schaften des Beurlaub=
benstandesanzurechnen.
Ebenso kommen die
einzuziehenden Mili-
tär-Telegraphisten des
Durtaubtenstandeszur
o h nung.
Aeht sind die
**r Magazin-Verwal-
tungs-, Speditions=
und Sanitätsdienst
auszubildenden Unter-
offiziere und Gemei-
nen einzuberufen.
3) Aezuglich der Uebun-
n der Arbeitssolda-
—8 erfolgt besondere
Bestimmung.
#
*) Die im Bezirke des 9. und 10. Armee-Korps befindlichen Reservisten der Garde-Kavallerie üben bei diesen Armee-Korps.
*“) S. Passus 17 der vorstehenden Ausführungs-Bestimmungen.
stellen auszubildenden Reseroisten kommen auf diese Zahlen nicht in Anrechnung.
Die im 2. Absatz dieses Passus erwähnten, für Wachtmeister-