Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

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Armee-Verordnungs-Mlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
17. Jahrgang. gerlin, den 19. April 1383. Nr. 11. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der veertelsährlichel PränumerationsereisZ dieles Blattes beträgt 1.4. 50 r Wbonnirt. an erden: außerhalb bei den 
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Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf etzelner Nummern dieses Blattes; der Preis u5 richtet #c nach der Anah 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 4 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — 6 ie Expedition liefert auch nur auf einer Seite behuae, zan 
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durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 82. 
Aulegung der Trauer aus Anlaß des Ablebens des General-Oberst 
und General-Juspekteurs der II. Armee-Inspektion 
Großherzogs Friedrich Franz II. 
von Mechlenburg-Schwerin 
Königliche Hoheit. 
Durch den zu Meinem tiefen Schmerze am 15. d. Mts. erfolgten Lod Meines geliebten 
Nessen, des Großher zogs Friedrich Franz II. von Mecklenburg- Schwerin, Königliche 
Loheit, General= Obasst und General-Inspelteur der II. Armee-Inspeltion, hat Meine Armee 
abermals einen schweren Verlust erlitten, da ihr der Verstorbene nicht nur in hohen Ehrenstellen 
und mit dem regsten Interesse, sondern auch mil wärmster und vollster r Hingabe als ein im Kriege 
und im Frieden rühmlich bewährter Truppen-Führer angehörte. Um den Empfindungen schmerzlicher 
Trauer und ehrender Erinnerung, in denen sich die Armec mit Mir um den in Gott Entschlafenen 
vereinigt, noch besonderen Ausdruck zu geben, bestimme Ich hierdurch: 
1) Sümmüche Offiziere der Armee und Marine legen, vom Tage des Eingangs dieser 
Ordre ab, 14 Tage hindurch den Trauerflor um den Arm an. 
Bei dem 1. Brandenburgischen Infanterie-Regiment Nr. 21 (Großherzog von Mecklen- 
burg-Schwerin) und bei dem Oannoverschen Husaren-Regiment Nr. 15 währt diese 
Trauer drei Wochen. 
Für die Truppentheile der 31. Infanterie-Brigade (Großherz oglich Mecklenburgischen), 
der 17. Kavallerie-Brigade und der 1. Abtheilung (Großherzoglich Medlencungische des 
Holsteinschen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 24 wird besondere Bestimmung erfolgen. 
Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 17. April 1833. 
Wilhelm. 
Berlin, den 15. April 1883. 
Vorstehende Allerhöchste Kabineto-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Der Kriegs-Minister. 
Bronsart v. Schellendorff. 
An den Kriegs-Minister. 
J. 421/4. z. K. Al. 
 
	        
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