— 88
Armee-Verordnungs-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
17. Jahrgang. gerlin, den 19. April 1383. Nr. 11.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der veertelsährlichel PränumerationsereisZ dieles Blattes beträgt 1.4. 50 r Wbonnirt. an erden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedi ochstra
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf etzelner Nummern dieses Blattes; der Preis u5 richtet #c nach der Anah
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 4 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — 6 ie Expedition liefert auch nur auf einer Seite behuae, zan
Einkleben in die Akten öbeeiguete Exemplare. Dieselben sint zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1 . 90 4
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 82.
Aulegung der Trauer aus Anlaß des Ablebens des General-Oberst
und General-Juspekteurs der II. Armee-Inspektion
Großherzogs Friedrich Franz II.
von Mechlenburg-Schwerin
Königliche Hoheit.
Durch den zu Meinem tiefen Schmerze am 15. d. Mts. erfolgten Lod Meines geliebten
Nessen, des Großher zogs Friedrich Franz II. von Mecklenburg- Schwerin, Königliche
Loheit, General= Obasst und General-Inspelteur der II. Armee-Inspeltion, hat Meine Armee
abermals einen schweren Verlust erlitten, da ihr der Verstorbene nicht nur in hohen Ehrenstellen
und mit dem regsten Interesse, sondern auch mil wärmster und vollster r Hingabe als ein im Kriege
und im Frieden rühmlich bewährter Truppen-Führer angehörte. Um den Empfindungen schmerzlicher
Trauer und ehrender Erinnerung, in denen sich die Armec mit Mir um den in Gott Entschlafenen
vereinigt, noch besonderen Ausdruck zu geben, bestimme Ich hierdurch:
1) Sümmüche Offiziere der Armee und Marine legen, vom Tage des Eingangs dieser
Ordre ab, 14 Tage hindurch den Trauerflor um den Arm an.
Bei dem 1. Brandenburgischen Infanterie-Regiment Nr. 21 (Großherzog von Mecklen-
burg-Schwerin) und bei dem Oannoverschen Husaren-Regiment Nr. 15 währt diese
Trauer drei Wochen.
Für die Truppentheile der 31. Infanterie-Brigade (Großherz oglich Mecklenburgischen),
der 17. Kavallerie-Brigade und der 1. Abtheilung (Großherzoglich Medlencungische des
Holsteinschen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 24 wird besondere Bestimmung erfolgen.
Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 17. April 1833.
Wilhelm.
Berlin, den 15. April 1883.
Vorstehende Allerhöchste Kabineto-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Der Kriegs-Minister.
Bronsart v. Schellendorff.
An den Kriegs-Minister.
J. 421/4. z. K. Al.