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Armee-Verordnungs-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
I7. Jahrgang. gerlin, den 19. Aungust 1883. Nr. 19.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69
d. —. — — .
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 4X. 50 A. Abonnirt kann werden:
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Peis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 XN berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1 „. 90 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 149.
Abänderung des Schemas zur Nachweisung über die Vergütungen für Manöver-Flurschäden und künftige
Benntzung dieser Nachweisung als Liquidation.
Auf Ihren Bericht vom 18. d. Mts. genehmige Ich hierdurch im Namen des Reichs, daß behufs Herbei-
führung einer schleunigeren Zahlungsanweisung der Vergütungen für die durch die Truppenübungen entstehenden
den die besonderen Liquidationen der zu zahlenden Entschädigungen (Beilage F. Meines Erlasses vom
1878, beireffend Abänderungen und Ergänzungen der Ausführungs-Instruktion zum Gesetz über die
Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Fiichen Reichsgesetzlatt S. 229) in Fortfall kommen und
die Nachweisungen der Resultate der Einigung beziehungsweise Schätzung (Beilage K. ebendaselbst) unter
Einführung des anliegenden, entsprechend erweiterten Schemas gleichzeitig als Liquidationen benutzt werden.
Der gegenwärtige Erlaß ist nebst der Anlage durch das eichsgesetzblatt zu verösffentlichen.
Bad Gastein, den 24. Juli 1883.
außerhal5 bei den
69.
lurschä
11. Jul
ilhelm.
In Vertretung des Reichslanzlers.
An den Reichskanzler. v. Burchard.
Nachweisung Beilage E.
der Resultate der Einigung bezw. Schätzung.
(Diese Nachweisung dient gleichzeitig als Liquidation.)
Anmerkung. ··
1) Gleich nach der Truppenübung fordert der Ortsvorstand die Eingesessenen zur Anmeldung der
Entschädigungsforderungen auf.
Die Anmeldungen werden vom Ortsvorstand durch Ausfüllung der Kolonnen 1 bis 7 zusammen-
gestellt. Kolonnen 6 und 7 sind mit Blei auszufüllen. Wollen die Betheiligten keine bestimmten
Elschidigungsforterungen stellen, so bleibt Kolonne 6 unausgefüllt.
In gleicher Weise hat die zuständige Civilbehörde dem selbstständigen Gutsbezirk gegenüber zu
verfahren.
Die Nachweisungen sind von dem Ortsvorstande bezw. der zuständigen Civilbehörde der Ab-
schätzungskommission bei ihrem Eintreffen zur Prüfung und weiteren Ausfüllung vorzulegen.
er Ortsvorstand muß beim Schätzungstermine anwesend sein.
Die Nachweisungen sind am Schlusse mit Ort und Datum zu versehen und von sämmtlichen
Mitgliedern der Abschatungg ommussion zu vollziehen. 4
2) Haben die Abschätzungen nur geringen Umfang oder sind nur wenige Interessenten betheiligt, so ist
die Nachweisung entbehrlich, jedoch müssen dann die entsprechenden Angaben aus dem Protokoll zu
entnehmen sein. Letzteres ist der Zahlungsanweisung der Intendantur zu Grunde zu legen.
3) Für Ablchähungen, auf welche dies Schema nicht ohne Weiteres paßt, ist ein entsprechendes Schema
u entwerfen.
4) Die Ausfüllun der Spalte 11 erfolgt erst bei Auszahlung der Entschädigungsbeträge. Reicht der Raum
der Spalte 11 zur die Quittirung der Beschädigten nicht aus, so ist besondere Quittung beizubringen.