Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

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*8 2.244 a. M 
Marschverpflegung und nuch Maßgabe der Bestimmungen in §. 35 des Friedens Reglements 
der Erfrischungszuschuß neben dem Negquisitionsschein und der Pauschvergütigung von 1 us pro Külometer. 
ei außerdem im Falle des Uebernachtens die Vergütigung für das Nachtquartier mit 2,00 MK (§S. 60 l. c.) 
ewilligt. 
Bei Begleitung inaktiver Militärkurgäste trägt die Mehrkosten gegen die Garnison-Verpflegung 
sowie die Trausport- und Nebenkosten und die Entschädigung für das Uebernachten der Allgemeine Pensions= 
sonds; werden aktive Militärkurgäste begleitet, so übernimmt die Mehrkosten gegen die Garnison-Verpflegung 
und die Entschadigung für das Uebernachten Kapitel 29 Titel 12, Abschnitt „Badekurkosten“, die Transport- 
und Nebenkosten dagegen Kapitel 34 Titel 2. 
Eine nachträgliche Regulirung kann bezüglich der beendeten diesjährigen Kurperioden erfolgen, hat 
aber aus weiter zurückliegender Zeit wegen der Unerheblichkeit der qu. Beträge zu unterbleiben. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 626 5. Jl. 1. A. Bron sart v. Schellendorff. 
Nr. 159. 
Reduktion des Lehr-Infanteric-Bataillons auf die etatsmäßige Stamm-Kompagnie. 
Berlin, den 3. August 1883. 
Die Reduktion des Lehr-Infanterie-Bataillons auf die etatsmäßige Stamm-Kompagnie hat in diesem Jahre 
am 1#. September stattzufinden. 
Kriegs- Miusterum Allgemeines r- Departement. 
v. Wittich. v. Janson. 
No. 217. 8. 33. A. 1. 
Nr. 160. 
Fensterbecher für die Kranken- und Dienststuben in den Militär-Lazarethen. 
Berlin, den 14. August 1883. 
Es liegt Veranlassung vor, allgemein mMrh * ger Erlas des Königlichen Militär-Oekonomie-= 
Departements vom 8. September 1882 — . 4 — Armee-Verordnungs-Blatt pro 1882, 
Seite 179/180, — betreffend die an von e5.OWhh. für die Kasemenstuben rc. — auch auf die 
Kranken= und Dienststuben in den Militär-Lazarethen Anwendung zu finden hat. 
Kriegs- Ministeriun: Militär-Medizinal-Abtheilung. 
Coler. Strube. 
No. 1450/7. M. M. A. 
Nr. 161. 
Ladenpreis der Vorschrift für die Verwaltung des Uebungs-Materials der Fußartilleric rc. 
Berlin, den 17. August 1883. 
Die Vorschrift für die Verwaltung des Uebungs- Materials der Fharslert und der hierzu gewährten 
Gelder kann zum Ladenpreise von 55 Pfg. von der R. v. Decker'schen Verlagsbuchhandlung hierselbst — 
Niederwallstraße Nr. 22 — bezogen werden. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 425/8. Art. 1. v. Hänisch. Habrecht. 
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