Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
17. Jahrgang. terlin, den 5. Jeptember 1863. Nr. 20. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
.. . . 
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 K. 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Vei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1 J4. 90 4 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 162. 
Abänderung der Vorschriften über Rehabilitirung. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die Vorschriften unter Litt. & der Ziffer 2 der Anlage 1 
zu F. 14 des zweiten Theils der eer-Ordmung folgende Fassung erhalten: 
„K. Die erste Rehabilitirung darf nachgesucht werden, wenn die Strafe, neben welcher auf 
Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes rechtskräftig erkannt worden ist, in Geldstrafe 
besteht, nach Ablauf eines Jahres seit Verbüßung der Strafe, im Uebrigen erst nach Ablauf eines 
der Hälfte der verbüßten Strafzeit gleichkommenden Zeitabschnittes, jedoch nicht vor Ablauf eines 
Jahres seit Verbüßung der Strafe und nicht bevor der Verurtheilte die bürgerlichen Ehrenrechte 
wieder erlangt hat.“ 4 
Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Schloß Babelsberg, den 16. August 1883. 
  
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Berlin, den 21. August 1883. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 502/8. A. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 163. 
Aenderung des Remonte-Jahrganges bei Auswahl der Offizier-Chargenpferde. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die Abänderung des §. 8 des Reglements über die 
Remontirung der Armee vom 2. November 1876 wie folgt: çl · 
„Die Auswahl der Offizer-Chargenpferde geschieht bei der Kavallerie und Artillerie grundsätzlich 
aus sämmtlichen zwei Jahre vorher eingstelten. emonten des Regiments, welche jedoch mindestens 
wei volle Jahre im Etat und in der Dressur des Negiments gestanden haben, mit Ausnahme der 
4 besondere Zwecke gelieferten, oder hierzu vom Regimente selbst angekauften Merde, durch die 
Kommission für Offizier-Chargenpferde, deren Beschlüsse jedoch der Bestätigung des Regiments- 
Kommandeurs bedürfen. çl « « 
Billigen Wünschen der Empfangsberechtigten hat die Kommission, soweit die Verhältnisse es 
gestatten, Rechnung zu tragen. 
 
	        
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