Zusammenstellung
Anlage 2.
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der maßgebenden Bestimmungen für die Kommandos
zur Wilitär-Schießschule.
I. Beginn und Beendigung der Lehrkurse.
Der erste Lehrkurfus beginnt am 15. März und
endet am 30. Juni.
Der zweite Lehrkursus beginnt am 1. August und
endet am 15. November.
Die Kommandirten müssen im Laufe des 15. März
bezw. 1. August in Spandau eintreffen.
II. Auswahl der zukommandirenden Offiziere,
Unteroffiziere und Gemeinen.
1) Die zu den Lehrkursen zu kommandirenden
Offiziere sind vorzugsweise aus der Zahl der-
jenigen zu wählen, deren Beförderung zum
Kompagnic-Chef in nicht zu ferner Aussicht steht;
es können jedoch auch solche jüngere Offiziere
herangezogen werden, welche für den ieß
dienst besondere Neigung und Beanlagung haben,
und deren baldige Betheiligung am Lehrkursus
der Militär-Schießschule dem dienstlichen Interesse
entspricht.
2) Die zu den Lehrkursen zu kommandirenden
Untero ffiziere sollen als Schießlehrer aus-
Fobildet werden, um als solche nach Rückkehr zur
ruppe Verwendung zu finden. Dieselben sind
von den Truppentheilen sorgfältig dieser Absicht
entsprechend auszuwählen.
3) Die zur Stamm-Kompagnie zu kommandirenden
emeinen müssen alle Eigenschaften zu einem
gewandten Schützen besitzen, also gute Augen
und einen kräftigen Körper haben, Tüchtiges im
Exerziren leisten, intelligent und findig sein.
Die zu den Lehrkursen zu kommandirenden
Gemeinen sind lediglich zur Ausführung von
Arbeiten bestimmt.
zur Gewehr, prüfungskommission.
I. Zeitpunkt des Kommandos.
Die Mannschaften werden alljährlich zum 15. März
und 1. Angust kommandirt.
Die Kommandirten müssen im Laufe des 15. März
bezw. 1. August in Spandau eintreffen.
II. Auswahl der zu kommandirenden Unter-
offiziere und Gemeinen.
1) Die Unteroffiziere müssen sich für den
Versuchsdienst eignen, daher gute Schützen sein,
entsprechende Schulkenntuisse und jedenfalls eine
eserliche Handschrift besitzen. Dieselben werden
m Einverständniß mit der Gewehr-Prüfungs=
kommission letzterer seitens der Militär-Schieß-
chule jährlich zweimal aus der Zahl der zu den
Lehrkursen Kommandirten Überwiesen. Diese
Unteroffiziere treten zur Gewehr-Prüfungs.
kommission mit dem 1. Juli und 16. November
jeden Jahres über. "
2) Bei der Auswahl ist in erster Linie die Qualifikatien
der Unteroffiziere im Auge zu behalten; auf die
Innehaltung einer bestimmten Reihenfolge aber
nur insoweit Rücksicht zu nehmen, als dies ohne
Beeinträchtigung des Hauptwecks — Erlangung
eines durchaus tüchtigen Personals — zulässig
erscheint.
3) Die Gemeinen müssen, da sie zur Ausführung
von Versuchen verwendet werden, alle Eigen-
schaften zu einem gewandten Schützen besitzen,
intelligent und findig sein.
4) Sämmtliche Mannschaften müssen von guter Führung und zuverlässsg sein.
5) Die zu kommandirenden Gemeinen sind in der Weise auszuwählen, daß sie voraussichtlich während der
Dauer des Kommandos nicht zur Entlassung kommen.
6) Unmittelbar vor dem Abmarsche der Mannschaften nach Spandau sind dieselben ärztlich zu untersuchen.
Es dürfen nur kräftige und völlig gesunde Personen überwiesen werden.
7) Die Auswahl der für die Stamm-Kompagnie
erforderlichen Unteroffiziere liegt dem Kommandeur
der Militär-Schießschule ob, der. hierbei in erster
Linie die Qualifikation im Auge zu behalten hat,
auf die Innehaltung einer bestimmten Reihen-
folge aber nur insoweit Rücksicht zu nehmen
braucht, als dies ohne Beeinträchtigung des
Hauptzwecks — Erlangung eines durchaus
tüchtigen Personals — Fatas#n erscheint.