III.
ad 1 und
No. 814/5. A. 2.
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2) bei der General-Inspektion des Militär-Erziehungs= und Hlunge Wesens, der Ober-Militär-
Examinations-Kommission, den Kadettenansta ten und Kriegeschn
der General-Inspekteur, bezw. der Präses der Ober- 1“ schmmianne Kommission, bezw.
der Kommandeur des Kadetten-Korps und Inspekteur der Kriegsschulen;
3) bei vem Militär-ReitIaftitut:
der Direktor desselben;
4) bei der General. „Militär-Kasse:
die Etats= und Kassen- Abtheilung des Kriegs-Ministeriums;
5) für den er der Ins belton der Infanterieschulen:
Inspekteur dersel
6) bei l* Gewehr= und Munkiionsfabeiken:
der Inspekteur derselben
7) für den Bereich der Sek eklion des Militär-Veterinär- Wesens:
der Inspekteur der
8) betreffs der Festungs- nspetionen, der Inspektion der Militär-Telegraphie, des Ingenieur-Komités,
der Fortifikationen und der Festungs- Bau-Direktion
die Abtheilung für die Snzenieurr nerbeie ver Kriegs-Ministeriums;
9) bei dem Artillerie-Depot Geestemü
er Inspelteur der 2. Mrillerie= ot Inspektion;
10) bei vt etlerie-Prüfungs-Kommisson:
der Präses derselbe
11) bei der vereinigten ri-*)t7: und Ingenieur-Schule:
r Direktor derselben
125) beie den technischen Instituten der Artillerie:
die technische Abtheilung für Artillerie= Ingelegenheiten des Kriegs-Ministeriums;
13) bei der ish Verwaltung:
die Abth heilung für die Merie Angelegenheiten des Kriegs-Ministeriums;
14) für den Bereich der Anstallen des Potsdamschen großen Militär= (Walsenhauses:
der Direktor desselben
15) bei der Inspeltion. er militärischen Strafanstalten:
der
16) beim General-Auditoriat:
der Auditeur, auch hinsichtlich des Bewerber-Verzeichnisses für den Militär-Gerichts-
aktuardienst;
17) bei den Intendanturen, Garnison-Verwaltungen, Lazarethen, Proviant-Aemtern, Montirungs-Depots,
t 0K der Oberfeuerwerkerschule, bei der Zahlungsstelle 14. Armee-Korps und dem Garmsson=
auwesen:
der Intendant, bezw. ein von demselben # be Seichnendes Intendantur-Mitglied;
18) beim echhzinisch resen Friedrich-Wilhelms- ## ut:
der Direktor des In
19) bei den Invaliden-Häusern:
der Intendant, bezw. ein von demselben zu bezeichnendes Intendantur-Mitglied;
20) für den Militär- Krch endienst:
der dem betreffenden Pfarrer vorgesetzte Militärbefehlshaber.
Daß die Prüfung der Bewerber- Verzel## sse stattgefunden hat und event. die Richtigstellung derselben
erfolgt ist, darüber ist bis zum 1. November jeden Jahres (zum ersten Male bis zum 1. November 1884)
und d war hi hinsichtlich der Vewerber= „Verzeichnisse
dem Chef des Generalstabes der Armee, bezw. dem General-Inspekteur des Militär-Erziehungs-
und Bildungs- Wesens
ad 3 bis 19 dem Kriegs-Ministerium bezw. dessen Departements rc.
Anzeige zu erstatten.
Kriegs-Ministerium.
susa v. S ellendorff