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Nr. 171.
Reduktion des Lehr-Infanterie--Bataillons auf die etatsmäßige Stamm-Kompagnie.
Berlin, den 30. August 1883.
Der in Nr. 19 des Armee-Verordnungs-Blattes publizirte Erlaß vom 8. d. Mts. (Nr. 247/8 AK. 1) wird
hiermit dahin modifizirt, daß die Reduktion des Lehr-Infanterie-Bataillons anstatt am 18., schon am
14. September d. Is. stattfindet.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 1058 5. A. 1. v. Hänisch. v. Wittich
Nr. 172.
Kommando-Zulage der Zahlmeister-Aspiranten 2c. bei Vertretungen.
Verlin, den 1. September 1883.
Zahlmeister-Aspiranten, Noßärzte und Unterroßärzte, welche während der Abwesenheit des Truppentheils aus
der Garnison zur Vertretung von Zahlmeistern bezw. Oberroßärzten kommandirt werden, haben auf die im
§. 80, 3 des Geld-Verpflegungs-Reglements für das Preußische Heer im Frieden bezeichnete Kommando-Zulage
auch dann Anspruch, wenn letztere von dem Vertretenen selbst aus Anlaß eines anderweiten Kommandos,
bezw. beim Zurückbleiben in einem Marsch= oder Kantonnements-Quartier infolge von Krankheit Anmerkungs“)
1 zu S. 47, 3 a. a. O.] bezogen wird.
KriegsMinisterium Milikör-Oelonomie-Departement.
## 7- J. V.
Kühne. Genz.
No. 272. 3. M. O. D. 3.