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B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Hesuch der ersten Klasse zur
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Progymnasien.
ireich Be Breußen.
an
Das Progymnasium zu Duderstadt (rorbutden mit en- Real-Progymnasium daselbst).
b. Realschulen.
I. Königreich Preußen.
Rheinprovinz.
# Die Gewerbeschule (Realschule) zu Achen.
II. Elsaß-Lothringen.
4 Die Nealschule zu Rappoltsweiler
kung. Die Verleihung der Militärberechtigung an die Realschule zu Rappoltsweiler hat nur bis zum
Herbst 1 F. Geltung.
C. Real-Progymnasien.
J. Königreich Preußen.
P Provinz, Hannover.
Das Neal-Progymnasium zu Papenburg (bisher unter C. a. an. I. 15 a. a. O.).
Rheinprovinz.
Das Real-Progymnasium zu Lungepberg
I. Herzogthum Braunschweig.
Das Real-Progymnasium zu G Lero
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlasungsprüfung zur Darlegung der
wi#eenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Oeffentliche.
aa. Höbere Bürgerschulen.
Königreich Preußen.
Provinz Westfal
1 Die Gewerbeschule (höhere Burgerschule zu Vochuan (bisher unter D. I. 2 a. a. O.).
Nheinprovinz.
tl Die höhere Bürgerschule zu Cöln,
12 Die höbere Bürgerschule zu Essen (verbunden mit dem Real-Gymnasium daselbst).
Berlin, den 17. Oktober 1883.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
5n5 Berlin, den 23. Oktober 1883.
Vorstehendes wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs Minssterum Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Wittich. v. Brandis.
No. 764/10. A. 1.
4) Die mit einem 4 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
t) In dieser Schule ist der Unterricht im Latein auf die Klassen Sexia bis rrch i Tertia beschränkt.