Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

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B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Hesuch der ersten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Progymnasien. 
ireich Be Breußen. 
an 
Das Progymnasium zu Duderstadt (rorbutden mit en- Real-Progymnasium daselbst). 
b. Realschulen. 
I. Königreich Preußen. 
Rheinprovinz. 
# Die Gewerbeschule (Realschule) zu Achen. 
II. Elsaß-Lothringen. 
4 Die Nealschule zu Rappoltsweiler 
kung. Die Verleihung der Militärberechtigung an die Realschule zu Rappoltsweiler hat nur bis zum 
Herbst 1 F. Geltung. 
C. Real-Progymnasien. 
J. Königreich Preußen. 
P Provinz, Hannover. 
Das Neal-Progymnasium zu Papenburg (bisher unter C. a. an. I. 15 a. a. O.). 
Rheinprovinz. 
Das Real-Progymnasium zu Lungepberg 
I. Herzogthum Braunschweig. 
Das Real-Progymnasium zu G Lero 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlasungsprüfung zur Darlegung der 
wi#eenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Oeffentliche. 
aa. Höbere Bürgerschulen. 
Königreich Preußen. 
Provinz Westfal 
1 Die Gewerbeschule (höhere Burgerschule zu Vochuan (bisher unter D. I. 2 a. a. O.). 
Nheinprovinz. 
tl Die höhere Bürgerschule zu Cöln, 
12 Die höbere Bürgerschule zu Essen (verbunden mit dem Real-Gymnasium daselbst). 
Berlin, den 17. Oktober 1883. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
5n5 Berlin, den 23. Oktober 1883. 
Vorstehendes wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs Minssterum Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Wittich. v. Brandis. 
No. 764/10. A. 1. 
4) Die mit einem 4 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
t) In dieser Schule ist der Unterricht im Latein auf die Klassen Sexia bis rrch i Tertia beschränkt.
	        
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