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Armee-Verordnungs-latt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
17. Jahrgang. gerlin, den 30. Dezember 1883. Nr. 26.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1-X 50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 — berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preiscrmäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplarc. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1. 90 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 214.
Beurlaubung der Militäranwärter zur Vorbildung in der Instiz. Verwaltung.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich im Anschluß an Meine Ordre vom 5. Juni 1879, daß eine
Beurlaubung der Militäranwärter mit sämmtlichen Gebührnissen über die Dauer von 90 Tagen — drei
Monaten — hinaus bei der Vorbildung in allen Zweigen der Justizoerwaltung stattfinden darf. Soweit schon
bisher derartige Beurlaubungen stattgefunden haben, können die gezahlten Gebührnisse in Ausgabe verbleiben.
Berlin, den 22. November 1883.
Wilhelm
An das Kriegs-Ministerium. Bronsart v. Schellendorff.
Berlin, den 14. Dezember 1883.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit unter Hinweis auf den §. 14 Abs. 3 der
Anstellungsgrundsätze zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
No. 707/11. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 215.
A-enderungen im Exerzir-Reglement für die Infanterie.
Im Verfolg Meiner Ordre vom 8. November 1883, betreffend die Dienstverhältnisse bei den Stabsoffizieren
der Infanterie, genehmige Ich hierdurch die Mir vorgelegten, in der Anlage verzeichneten Aenderungen im
Neuabdruck des Exerzir-Reglements für die Infanterie vom 1. März 1876, wonach Sie das Weitere zu
veranlassen haben.
Berlin, den 6. Dezember 1883.
Wilhelm.
4 « Bronsart v. Schellendorff.
An den Kriegs-Minister.
Aenderungen
im Neuabdruck des Exerzir-Reglements vom 1. März 1876.
1) §. 119, 2. Absatz (S. 171) zu streichen und an Stelle der bisherigen Fassung zu setzen:
„Die bei dem Regiment befindlichen Stabsoffiziere, welche keine Bataillone führen, sowie der älteste
Hauptmann stehen zur Verfügung des Teestenführerg.=