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(esr. Erlaß vom 19. November 1879 — No. 117. 11. M. O. D. 3 — UA.-V.-Bl. S. 234) zulässig ist, wenn
der Dienstleistung innerhalb derselben Garnison besondere Hindernifse entgegenstehen.
Kriegs-Ministerium.
No. 81/12. 82 A. 2. v. Kameke.
Nr. 5.
Ueberweisung der Offiziere z. D.
Berlin, den 4. Januar 1883.
Der Umstand, daß noch gegenwärtig fast sämmtliche Offiziere z. D., welche in Dresden ihren Wohnsitz
haben, in der Rangliste des Reserve-Landwehr--Bataillons (Glogau) Nr. 37 geführt werden, veranlaßt das
Kriegs-Ministerium darauf hinzuweisen, daß die kriegsministerielle Verfügung vom 25. Dezember 1871 —
S. 344 des A.-V.-Bl. für 1871 — durch die Allerhöchste Ordre vom 28. September 1875, betreffend die
Einführung der Heer-Ordnung, aufgchoben worden, und daher für die Folge bezüglich der Führung dieser
Offiziete in den Ranglisten der Landwehr-Bezirks-Kommandos lediglich nach Maßgabe der Anlage 3 zu §. 27
der Landwehr-Ordnung zu verfahren ist.
- Kriegs-Ministerium.
No. 643. 12. 82. A. 1. v. Kameke.
. Nr. 6.
Theilnahme von Stabsoffizieren des Garde-Korps am diesjährigen Aushebungsgeschäft.
Berlin, den 13. Jannar 1883.
Uneer Bezugnahme auf §. 2, 1 der Nekrutirungs-Ordnung setzt das Kriegs-Ministerium hierdurch fest, daß
Stabsoffiziere des Garde-Korps den diesjährigen Aushebungsgeschäften in den Bezirken bezw. Preußischen
Gebietsthrilen der 3., 5., 11., 14., 18., 24., 28., 30., 36., 38., 43. und 60. Infanterie-Brigade bei-
zuwohnen haben.
Die Reisepläne sind seitens der bezeichneten Brigaden rechtzeitig dem Königlichen General-Kommando
des Garde-Korps vorzulegen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 368. 1. 83. A. 1.
Nr. 7.
Benachrichtigung über Einstellung von Freiwilligen.
Berlin, den 13. Jannar 1883.
Zu der im §. 85, 3 der Ersatz-Ordnung enthaltenen Festsetzung, nach welcher bei Ueberweisung von Frei-
willigen aus militärischen Instituten die Benachrichtigung des Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission des
Geburtsorts stattzufinden hat, bemerkt das Kriegs-Ministerium, daß diese Benachrichtigung nach Analogie des
Passus 1 des beregten Paragraphen durch den Truppentheil, an welchen die Ueberweisung erfolgt ist, zu
geschehen hat.
Dementsprechend sind auch hinsichtlich der in die Armee übertretenden Zöglinge des Kadetten-Korps
die erforderlichen Mittheilungen durch die Truppentheile zu bewirken.
Kriegs-Ministerium.
No. 853. 12. 82. A. 1. v. Kameke.
Nr. 8.
Eröffnung einer neuen Eisenbahn.
Berlin, den 30. Dezember 1882.
Die Eisenbahnstrecke Suhl—Grimmenthal ist am 20. Dezember d. Is. dem Betriebe Üübergeben worden.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 670/12. M. O. D. 3. v. Hartrott. Kühne.