Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

Armee-Verordnungs-Mlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
17. Jahrgang. Herlin, den 23. Jannar 1883. Nr. 3 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
  
Der rib Pränumerationspreis dieses Blattes betragt 1.450 *! Abonnirt kann werden= außerbalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstra 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet 506 2% der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Sziten wird dabei mit 20— herechnct, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetztt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, #um 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben 7 zum vierteljährlichen Prämumteratkonspreise von 1.48 · 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
Nr. 12. 
Anlegung der Trauer aus Anlaß des Ablebens des 
General-Feldzeugmeisters 
Prinzen Carl von Preußen 
Königliche Hoaheit. 
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eine Armee hat heute in Meinem in Gott entschlafenen geliebten Bruder, dem 
General-Feldzeugmeister Prinzen Carl von Preußen Königliche Hoheit, ihren ältesten 
General verloren, der ihr über 70 Jahre in hohen Ehren und mit wärmstem Herzen angehört 
hat. Es wird der Armee ein tief empfundenes Bedürfniß sein, an Meiner und Meines Hauses 
schmerzlichen Trauer um den Verstorbenen Antheil zu nehmen, und bestimme Ich demzufolge: 
1) Sämmtliche Offiziere der Armee und Marine legen, vom Tage des Eingangs dieser 
Ordre ab, 14 Tage hindurch den Trauerflor um den Arm an. 
2) Bei dem Grenadier-Regiment Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburgischen) Nr. 12, 
bei dem Schleswig-Holsteinschen Ulanen-Regiment Nr. 15 und bei der gesammten 
Artillerie währt diese Trauer 3 Wochen. 
Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 21. Januar 1883. 
Wilhelm. 
An den Kriegs-Minister. — 3 
Berlin, den 23. Januar 1883. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Der Kriegs- Minister. 
v. Kameke. 
Jo. 715. I. S3. A. 1. 
 
	        
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