Armee-Verordnungs-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
17. Jahrgang. Herlin, den 23. Jannar 1883. Nr. 3
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
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Nr. 12.
Anlegung der Trauer aus Anlaß des Ablebens des
General-Feldzeugmeisters
Prinzen Carl von Preußen
Königliche Hoaheit.
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eine Armee hat heute in Meinem in Gott entschlafenen geliebten Bruder, dem
General-Feldzeugmeister Prinzen Carl von Preußen Königliche Hoheit, ihren ältesten
General verloren, der ihr über 70 Jahre in hohen Ehren und mit wärmstem Herzen angehört
hat. Es wird der Armee ein tief empfundenes Bedürfniß sein, an Meiner und Meines Hauses
schmerzlichen Trauer um den Verstorbenen Antheil zu nehmen, und bestimme Ich demzufolge:
1) Sämmtliche Offiziere der Armee und Marine legen, vom Tage des Eingangs dieser
Ordre ab, 14 Tage hindurch den Trauerflor um den Arm an.
2) Bei dem Grenadier-Regiment Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburgischen) Nr. 12,
bei dem Schleswig-Holsteinschen Ulanen-Regiment Nr. 15 und bei der gesammten
Artillerie währt diese Trauer 3 Wochen.
Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 21. Januar 1883.
Wilhelm.
An den Kriegs-Minister. — 3
Berlin, den 23. Januar 1883.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Der Kriegs- Minister.
v. Kameke.
Jo. 715. I. S3. A. 1.