Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

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geleisen und Telegraphenleitungen statt, zu der das nölhige Lehrpersonal vom Eisenbahn-Regiment bis auf 
längstens 14 Tage nach Hannover heranzuziehen ist. 
Der cie des Militär-Reit-Instiints hat das Weitere hierzu bei dem Chef des Generalstabes der 
Armee zu beantragen. 
IV. Die General--Kommandos wollen, soweit irgend angängig, auf die Vermeidung von nachträglichen 
Aenderungs, bezw. Zusatz-Anträgen zu den seitens des Kriegs-Ministeriums bestätigten Zeit-Eintheilungen, 
deren Zahl sich im letzten Jahre ungewöhnlich vermehrt hatte, Bedacht nehmen. Um dies zu zuntsglichen, 
ist für die Gencral-Kommandos die rechtzeitige Kenntniß von den Dispositionen der Waffen-Instanzen der 
Spezialwaffen über die seitens der letzteren auszuführenden Uebungen erforderlich und darf eine rechtzeitige 
Kommunikalion der General-Kommandos und der obersten Waffen-Instanzen zu diesem Zweck psehlte 
werden. 
V. Mit Rücksicht auf einzelne der hier vng gangenen Berichte über die letzten Herbstübungen, wird 
darauf hingewiesen, wie die nach Schema 5 der Verordnungen vom 17. Juni 1870 sub 4 über „Unlage 
und Ausführung der Uebungen“ in dieselben aufzunehmenden Notizen keineswegs eine zusammenhängende 
Relation zu geben brauchen, wie es vielmehr vollkommen genügt, wenn hier nur das in dieser Beziehung 
besonders Bemerkenswerthe angeführt wird. 
sichllich uch empfiehlt es sich, hier Anführungen fortzulassen, welche bereits aus der Zeit-Eintheilung er- 
ichtlich sind. 
Ueber vie Uebungen der Kavallerie-Divisionen sind kurze Berichte der jedesmaligen Führer — gleich- 
falls nach Schema 5 der vorgedachten Verordnungen — beizufügen und von einer gutachtlichen Aeußerung 
der Henerol- Kommondes darüber zu begleiten, ob sich die Wiederholung derartig angeordneter Uebungen 
empsiehlt. 
VI. Diejenigen Armee-Korps, bei denen große Herbst-Uebungen vor Seiner Majestät dem Kaiser 
und Könige stattsinden, haben Abschriften der an den Chef des Generalstabes der Armee einzusendenden 
Bericht — mit Ausschluß der Spezial-Berichte der Truppen-Befehlshaber — dem Kriegs-Ministerium 
vorzulegen. 
Krlegs-Ministerium. 
No. 81. 12. 82. Al. v. Kameke. 
Nr. 25. 
Uebungen des Beurlaubtenstandes für das Etatsjahr 1883/81. 
uf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hinsichtlich der Uebungen des Beurlaubtenstandes 
für das Etatsjahr 1883/84: 
1) Es werden zu diesen Uebungen aus der Landwehr und Reserve einberufen: 
bei der Infantereeee 5500 Mann 
i den Jägern und ükzeen „ · -- - 
bkideksszkckskgckiiacrieSM........6100»Nächle»Um-IMM- 
veidckssuß-Akciackie..........5500«YMMWUfestsllfehkndm 
beidenPioaickcn.....·.·...2500« Pthl von Unterofsizieren, 
bei dem Eisenbahn-Regiment 4200 „ Lazarethgehilfen 2c. 
bei dem Trin 5014 „ ) 
Die Bestimmung über die weitere Vertkeilung hat durch das Kriegs-Ministerium zu erfolgen; 
söni hat dasselbe bezüglich der Uebung der Arbeitssoldaten die erforderlichen Anordnungen zu 
treffen. 
Für das zu den Uebungen der Ersatz-Reserve abzukommandirende Ausbildungs--Personal, worüber 
au anderer Stelle verfügt werden wird, können zu den Linien-Truppentheilen übungspflichtige 
Ofsiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes bis zu der für diese Kategorien beslimmungs- 
mäßigen Dauer eingezogen werden. 
3) Ueber die zu denjenigen Armee-Korps, bei welchen große Herbstübungen vor Mir slattfinden, ein- 
zuberufenden Mannschaften des Beurlanbtenstandes habe Ich durch Meine Ordre vom 1. d. Mts. 
Bestimmung getroffen. 
Abgesehen von den sub 2 angeordneten Einziehungen sinden bei diesen Armee-Korps keine 
auderweitigen Uebungen des Beurlaubtenstandes der Infanteric, Jäger, Feld--Artillerie und Pioniere 
tatt. 
  
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