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geleisen und Telegraphenleitungen statt, zu der das nölhige Lehrpersonal vom Eisenbahn-Regiment bis auf
längstens 14 Tage nach Hannover heranzuziehen ist.
Der cie des Militär-Reit-Instiints hat das Weitere hierzu bei dem Chef des Generalstabes der
Armee zu beantragen.
IV. Die General--Kommandos wollen, soweit irgend angängig, auf die Vermeidung von nachträglichen
Aenderungs, bezw. Zusatz-Anträgen zu den seitens des Kriegs-Ministeriums bestätigten Zeit-Eintheilungen,
deren Zahl sich im letzten Jahre ungewöhnlich vermehrt hatte, Bedacht nehmen. Um dies zu zuntsglichen,
ist für die Gencral-Kommandos die rechtzeitige Kenntniß von den Dispositionen der Waffen-Instanzen der
Spezialwaffen über die seitens der letzteren auszuführenden Uebungen erforderlich und darf eine rechtzeitige
Kommunikalion der General-Kommandos und der obersten Waffen-Instanzen zu diesem Zweck psehlte
werden.
V. Mit Rücksicht auf einzelne der hier vng gangenen Berichte über die letzten Herbstübungen, wird
darauf hingewiesen, wie die nach Schema 5 der Verordnungen vom 17. Juni 1870 sub 4 über „Unlage
und Ausführung der Uebungen“ in dieselben aufzunehmenden Notizen keineswegs eine zusammenhängende
Relation zu geben brauchen, wie es vielmehr vollkommen genügt, wenn hier nur das in dieser Beziehung
besonders Bemerkenswerthe angeführt wird.
sichllich uch empfiehlt es sich, hier Anführungen fortzulassen, welche bereits aus der Zeit-Eintheilung er-
ichtlich sind.
Ueber vie Uebungen der Kavallerie-Divisionen sind kurze Berichte der jedesmaligen Führer — gleich-
falls nach Schema 5 der vorgedachten Verordnungen — beizufügen und von einer gutachtlichen Aeußerung
der Henerol- Kommondes darüber zu begleiten, ob sich die Wiederholung derartig angeordneter Uebungen
empsiehlt.
VI. Diejenigen Armee-Korps, bei denen große Herbst-Uebungen vor Seiner Majestät dem Kaiser
und Könige stattsinden, haben Abschriften der an den Chef des Generalstabes der Armee einzusendenden
Bericht — mit Ausschluß der Spezial-Berichte der Truppen-Befehlshaber — dem Kriegs-Ministerium
vorzulegen.
Krlegs-Ministerium.
No. 81. 12. 82. Al. v. Kameke.
Nr. 25.
Uebungen des Beurlaubtenstandes für das Etatsjahr 1883/81.
uf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hinsichtlich der Uebungen des Beurlaubtenstandes
für das Etatsjahr 1883/84:
1) Es werden zu diesen Uebungen aus der Landwehr und Reserve einberufen:
bei der Infantereeee 5500 Mann
i den Jägern und ükzeen „ · -- -
bkideksszkckskgckiiacrieSM........6100»Nächle»Um-IMM-
veidckssuß-Akciackie..........5500«YMMWUfestsllfehkndm
beidenPioaickcn.....·.·...2500« Pthl von Unterofsizieren,
bei dem Eisenbahn-Regiment 4200 „ Lazarethgehilfen 2c.
bei dem Trin 5014 „ )
Die Bestimmung über die weitere Vertkeilung hat durch das Kriegs-Ministerium zu erfolgen;
söni hat dasselbe bezüglich der Uebung der Arbeitssoldaten die erforderlichen Anordnungen zu
treffen.
Für das zu den Uebungen der Ersatz-Reserve abzukommandirende Ausbildungs--Personal, worüber
au anderer Stelle verfügt werden wird, können zu den Linien-Truppentheilen übungspflichtige
Ofsiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes bis zu der für diese Kategorien beslimmungs-
mäßigen Dauer eingezogen werden.
3) Ueber die zu denjenigen Armee-Korps, bei welchen große Herbstübungen vor Mir slattfinden, ein-
zuberufenden Mannschaften des Beurlanbtenstandes habe Ich durch Meine Ordre vom 1. d. Mts.
Bestimmung getroffen.
Abgesehen von den sub 2 angeordneten Einziehungen sinden bei diesen Armee-Korps keine
auderweitigen Uebungen des Beurlaubtenstandes der Infanteric, Jäger, Feld--Artillerie und Pioniere
tatt.
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S