Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

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Armee- Verordnungs- Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
17. Jahrgang. Berlin, den 11. März 1883. Nr. 7. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der bieriehaheiid Frncumeratontpre m rthics beträgt. 1 1 - 4. Ab n kann kwerden außerhalb bei den 
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstra 
Bei Letzterer aasehen auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der “*- Aiast 17 c nach der Anah 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 - berechnet, falls nicht flr einzelne Nummern noch 
besonders eine Perskermäßigue festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedrune, um 
Einkleben in die Alten geignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. l r 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 46. 
Verwendung der Mittel zur Abhaltung von Gefechts- und Schießübungen im Etatsjahre 1883,84. 
Berlin, den 2. März 1883. 
Im Anschluß an den Possus 5 des Erlasses vom 1. Februar d. J. (A.-V.-Bl. Seite 27) wird üÜber die 
Verwendung der durch Passus 5 der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 1. Februar d. J. (A.-V.-Bl. Seite 26) 
zur Abhaltung der Gefechts, und Schießlbungen der Infanterie, Jäger (Schützen) und Untereffiier-Schulen 
im Terrain, sowie zu garnisenweisen Felddienstübungen mit gemischten Wasfen zur Verfügung zu stellenden 
Miniel unter Aushebung aller bisher hierüber ergangenen Bestimmungen Folgendes bestimmt: 
1) Es werden bewiligi 
Dem Garde-Korps. ... 223000 JK. 
I. Armee-Kordss 12000 
2. - ...... · 
  
"Ü 16 000 
3 ¾ . 14 500 
2 4 16 500 2 
= 5 - - 14 000 
. 6 . 12 000 
7. 16 000 
. 8. - ....·.17«100- 
: 9. 2 1 I17000 
10. - - 20 - 
11. · - ......22000- 
- 14. - - 15000 
· 15000- 
der Jnspcltion der gãger und Schüzen 21 000 = 
der Inspektion der Infanterie-Schulen 3 400 
Ueber die Verausgabung der ren General-Kommandos zur Verfügung gestellten, sowie der seitens 
der Inspektion der Jäger und Schützen auf die einzelnen Bataillone vertheilten Mittel, über deren 
Höhe die genannie Inspektion den betreffenden General-Kemmandos Mittheilung zu machen hat, 
sind seitens der betresfenden Korps-Intendantur Kentwolen zu führen. 
2) Diese Mittel sollen in erster Linie den Infanterie und Jäger-Truppentheilen aus denjenigen 
Garnisonen, bei denen die Oertlichkeit Uebungen im Terrain erschwert, ermöglichen, sich im Felr- 
dienst und Schießen im Terrain auszubilden. Ob zu diesem Zweck einzelne Truppentheile in 
Freignete Kantonnementé zu legen, oder ob ihnen Biwaks zu gewähren sind, bleibt anheimgestellt. 
luch können die Artillerie, Schiehplätze bezw. die zugehörigen Barackenlager nach Maßgabe der 
Vorschrift für die Ueberweisung der Bedürfafsse zu den Schießübungen 2c. benutzt werden.
	        
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