Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

— 57 — 
Armee-Verordnungs-Vlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
17. Jahrgang. Herlin, den 1. April 1883. Nr. 9. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 K. 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 Jx berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1 J. 90 4 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 55. 
Formations= 2c. Aenderungen aus Anlaß des Etats für 1883/84. 
Ich bestimme hierdurch: 
1) Die stillerie Prüfungs Kommission hat zwei Abtheilungen zu bilden und letzteren — unter der 
gemeinsamen Leitung des Präses — je ein Abtheilunge- hef mit dem Range und den Gebührnissen 
eines Regiments-Kommandeurs vorzustehen. Gleichzeitig ist dem Präses ein Adjutant beizugeben, 
welcher als Lieutenant eine jährliche Zulage von 216 K. erhält. Die Rations-Kompetenz beträgt 
für die Abtheilungs-Chefs je 2, für den Adjutanten 1 leiche Ration. 
schin General-Inspektion der Artillerie hat Mir wegen Besetzung der Stellen entsprechende Vor- 
schläge zu machen. 
In Anschluß an diese Aenderungen wird die Zahl der etatsmäßigen Mitglieder der Artillerie- 
Prüfungs-Kommission auf 8, die der Assistenten auf 5 herabgesetzt; die Geschäfte des Vorstehers der 
Versuchsabtheilung sind von dem ältesten Abtheilungs-Chef mit wahrzunehmen. 
2) Von den Generalärzten empfangen vom 1. April d. J. ab 8, statt wie bisher 41, ein Gehalt von 
7800 . jährlich. 
3) Aus dem Beurlaubtenstande zu Uebungen eingezogene Stabsoffiziere — patentirte und charakterisirte — 
erhalten an Diäten für jeden Uebungstag 12 J., an Equipirungsgeld 210 44. 
4) Die zur Infanterie und zu Uebungsformationen eingezogenen Offiziere des Beurlaubtenstandes 
empfangen für die Dauer der Uebung, wenn sie sich beritten gemacht haben, als Kompagnieführer 
eine, als Bataillonsführer zwei leichte Rationen bezw. die Geldvergütigung hierfür nach dem Norm- 
breise und — sofern nicht in Baracken Unterkunft gewährt wird — den Stallservis. 
5) Die Bestimmungen über die Geld= und Rationsgebührnisse der zu Uebungen einberufenen Offiziere 
des Beurlaubtenstandes finden anf, zu Uebungen herangezogene Offiziere des inaktiven Standes 
zfprechende F 
  
  
t 
Roßärzte (Oberroß-, Roß= und Unterroßärzte), welche neben ihren eigenen Dienstobliegenheiten mit 
der Wahrnehmung des Dienstes manquirender, ohne Löhnung beurlaubter oder kommandirter Noß- 
und rieror beauftragt werden, erhalten vom 1. Aprit d. J. ab aus der ersparten Löhnung 
Zulagen nach folgenden Tagessätzen: 
Uür Mitwa zanemung einer Stelle .. ... 0,60 M., 
· «tirMitwa)rne)InungjederwciterenStelle0,40.--. 
* Die Bestimmungen des §. 15,2 des Geldverpflegungs-Reglements für das Preußische Heer im 
Bicben, und des §. 7, 4 der Bestimmungen über das Militär-Veterinär-Wesen werden hierdurch 
aufgehoben. 
7) Der den Unterstützungsfonds für Offiziere des Beurlaubtenstandes jährlich zufließende Betrag wird 
bei der 6. Division auf 550 „fl., bei den übrigen Divisionen auf 350 K. herabgesetzt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.