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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
17. Jahrgang. gerlin, den 18. April 1883. Nr. 10.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis bieses Blattes beträgt 1.X. 50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Legterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 K berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, *
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4¾.90 4
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 71.
Generalstabs-Uebungsreisen bei den Armee-Korps im Jahre 1883.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß in diesem Jahre Generalstabs-Uebungsreisen bei dem
Garde-Korps, dem 1., 2., 5, 6., 7., 8., 9., 10. und 14. Armee-Korps stattfinden. Das Kriegs-Ministerium
hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 17. März 1883.
Wilhelm.
Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 31. März 1883.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
Bronsart v. Schellendorff.
No. 633./3. A. 2.
Nr. 72.
Anderweite Organisation der Militär-Schießschule und der Gewehr-Prüfungskommission.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die Wahrnehmung der Geschäfte eines Präses der
Gewehr-Prüfungskommission vom 1. Dezember cr. ab nicht mehr dem Kommandeur der Militär-Schießschule,
sondern einem hierzu besonders bestimmten Offizier übertragen werde. Dem Letzteren will Ich für seinen
Dienstbereich die Befugnisse zur Urlaubsertheilung und die Disziplinarstrafgewalt eines Negiments-Kommandeurs
beilegen. Der Führer der bei der Gewehr-Prüfungskommission zu bildenden Versuchs-Kompagnie hat die
Befugniß zur Urlaubsertheilung und die Disgiplinarstrafgewalt eines Kompagnie-Chefs auszuüben.
Die durch die anderweite Uebertragung der Geschäfte des Präses der Hewehr Früfungskommission
noch erforderlichen Anordnungen hat das Kriegs-Ministerium zu treffen und Mir hierüber seiner Zeit zu
erichten.
Berlin, den 23. November 1882.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.