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Nr. 73.
Dislokation des Füsilier-Bataillons 1. Westpreußischen Grenadier-Regiments Nr. 6.
Berlin, den 6. April 1883.
Miteelst Allerh öchster Kabinets-Ordre vom 28. März cr. ist bestimmt worden, daß das Füsilier-Bataillon
1. Westpreußischen Grenadier-Regiments Nr. 6 am 1. Oktober d. Is. von Samter nach Posen zu verlegen iss,
was hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht wird.
Kriegs-Ministerium.
No. 935. 3. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 74.
Abänderung und Ergänzung des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands.
3 Gemäßheit des vom Bundesrathe in seiner Sitzung vom 10. März d. Is. auf Grund des Artikels 45 der
Reichsverfassung gefaßten Beschlusses tritt in den Bestimmungen der Anlage D zum S. 48 des Betriebs-Reglements
für die Eisenbahnen Deutschlands eine Aenderung und Ergänzung, wie folgt, ein:
I.
1) In Nr. III ist hinter den Worten: „fertige Metallpatronen“ einzuschalten:
lehn ferüge Patronen aus Pappe mit einem bis zur Höhe der Pulverladung reichenden inneren
echmantel“
kur nach den Worten: „jedes Kollo, welches fertige“ ist an Stelle des Wortes „Metallpatronen“ zu
etzen:
zun onen der vorbezeichneten Arten;“
2) dementsprechend ist in Nr. 1 Absatz 2 die Parenthese „(wegen Metallpatronen vergl. unten Nr. 11)“
zu ändern in „(wegen Metallpatronen und Patronen mit innerem Blechmantel vergl. unten Nr. III)“.
II.
Die Nr. XXXVIII erhält folgende Fassung:
„Flüssige Kohlen säure und flsges Stickoxydul dürfen nur in Behältern aus Schweiß-
eisen, Flußeisen oder Gußstahl, welche bei amtlicher Prüfung einen Druck von 250 Atmosphären
ohne bleibende Veränderung der Form ausgehalten haben, zur Beförderung aufgeliefert werden.
Ein amtlicher Vermerk auf den Behältern muß deutlich erkennen lassen, daß die Prüfung hierauf
und zwar innerhalb Jahresfrist vor der Aufgabe stattgefunden hat. Die Behälter sind fest in
Kisten derart zu verpacken, daß der vorgedachte Vermerk bei der bahnseitigen Annahme ohne
Schwierigkeit sichtbar gemacht werden kann.“
Berlin, den 20. März 1883.
Der Reichskanzler.
v. Bismarck.
Berlin, den 1. April 1883.
Vortehendes wird im Verfolg der diesseitigen Bekanntmachungen vom 26. Juli und 20. September 1881
(Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 20 und 25) bezw. vom 2. Mai v. Is. (Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 10)
hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
No. 931. 3. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 75.
Uebungen der Ersatz-Reservisten für das Etatsjahr 1883/84.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Bezug auf die Uebungen der Ersatz-Reservisten für das
wbei 1883/84:
1) Aus der Ersatz-Reserve 1. Klasse sind einzuberufen:
a. zu einer ersten (10wöchigen) Uebung: