II. Königreich Bayern.
tI. Die Plte= Bürgerschule des Dr. Dessau
zu Furt , ·
f2.-HatteldchulezuMakktbrecta.Main.
III. Königreich Sachsen.
1. Die Nealklassen der Unterrichts= und Spheh g-
Anstalt des Dr. Ernst Zeidler (früher
Dr. R. Albani) zu Dresden,
2. . Erziehungs-Anstalt des Dr. E. J. Barth
zu Leipzig.
IV. Großherzogthum Baden.
1Das internationale Lehr-Institut des Dr. von
Scchelles zu Bruchsal.
V. Großherzogthum Hessen.
1Die Privat-Lehranstalt des Dr. Heskamp (früher
Dr. Klein) zu Mainz.
Vl. Großherzogthum Sachsen.
1Die Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Pfeiffer
#rüher Dr. Schröter und Dr. Pfeiffer) zu
Jena.
Berlin, den 29. April 1884.
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VII. Großherzogthum Oldenburg.
1Die Landwirthschaftsschule zu Varel (verbunden
mit der Realschule daselbst). ·
VIII. Herzogtham Braunschweig.
Die landwirthschaftliche Schule Marienberg zu
Helmstedt.
IX. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
1#Die Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Siegfried
chaffner zu Gumperda bei Kahla.
X. Fürstenthum Reuß jüngere Linie.
1Die Amthorsche höhere Fawvels chule (Handels-
r
Akademie) von Karl August Kippenberg zu
era. «
XI. Freie und Hansestadt Hamburg.
Die Privatanstalt des Dr. Th. Wahnschaff zu
Hamburg.
XII. Elsaß-Lothringen.
1Die Landwirthschaftsschule zu Rufach.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Bosse.
Berlin, den 10. Mai 1884.
Vorstehende Bekanntmachungen werden hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Hänisch. v. Witti
No. 228/5. 84. A. 1.
tich.
Nr. 102.
Instradirung von Militärtransporten in der Richtung Frankfurt a. M.—Schwetzingen.
Berlin, den 21. Mai 1884.
Die aus entfernteren Garnisonen über Frankfurt a. M. in den Bezirk des 14. oder 15. Armee-Korps mit
der Eisenbahn #u entsendenden Militärtransporte dürfen zur Vermeidung des Pe in Schwesi en
erli
bezw. des
Uebernachtens unterbrechen oder,
Es ist indessen bereits bei Ansetzung der
der weiterführenden B
entsprechenden Ausweise zu versehen.
erens der Figanschust= daselbst entweder die
ofern der Garnison= bezw.
bei fortgesetzter Fahrt erreicht werden kann, diese längere te benutz
i fahrtszeit die erforderliche Rücksicht auf die Fahrpläne
üge zu nehmen, sowie auch der Requisitionsschein in den vorgedaͤchten Fällen mit einem
ahrt bereits in
rankfurt a. M. behufs des
ommandoort auf ei
einer längeren Route noch
oute benutzen.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. tuck.
Hartrott.
No. 439/4. 84. M. O. D. 3.
v. Fu