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Jn 5 6 die Nummer 4 und ist in der zweiten Zeile dieser Ziffer die Zahl 3 statt der
4 zu se
III. Der letzte Satz in den Paragraphen 104 und 168 ist zu streichen.
8. W“ibh solgende Fassung:
Verfolgung.
Sichal. Verfolgun 8 (Marsch! Marschh
Es fallen die Eskadrons mit Ausnahme. der beiben Flügel-Eskadrons, wie im F. 166 angegeben,
aus. Letztere, deren Trompeter das Signal: Verfolgung! nicht nachz ublasen haben, sammeln sich
ohne Kommando hinter ihren Eskadron= Chefs in Linie und sind den Ageallrnen auf den Flügeln
sofort im Trabe nachzuführen.
Befindet sich die Stan arte bei einer der verfolgenden Eskadrons, so verfährt sie nach §. 116
Ziffer 8, bezw. S. 166 alinen 4.
8. 183 68 2 erhält folgende Fassung:
z88 Verfolgung aus dem Handgemenge sind die vier inneren Eskadrons der Brigade zu
erwenden. Im Uebrigen verfährt jedes Regiment in sinngemäßer Anwendung der in §. 168
enhultenen. Festsetzungen.“
Im S. 223 alinen 3 sind die Worte
„ald geschosener Kern auf 300 Pdt 400 Schritte durch den Treffenführer“ zu streichen und dafür
u
goned den Flügeln auf 200 bis 300 Sgittene
IV. §. 105 Ziffer 2 à alinen 1 erhält folgende Fassun
12 der Eskadron-Chef die im Handgemenge be beehe Eskadron ausnahmsweise rückwärts
sammeln, so läßt derselbe das Signal: Appell! geben. Dieses Rückwärts-Sammeln aus dem
Handgemenge erfolgt nach Maßgabe des §. 102 zist er 3 dines 1 in der Karriere, wenn nicht
dem Signal: Appell! das Signot zu kürzerer Gangart f soln.
Im F. 169 Ziffer 2 a alinen 1 ist der zweite 2 von: „Dieses" bis „muß“ zu streichen.
V. Im §. 217 Ziffer 1 alinen 1 ist in der zweiten Zeile hinter „dbebordirend“ einzuschalten:
„ ber mii angemessenem Zwischenraum.“
In Ziffer 2 alinen 1 in der zweiten Zeile sind die Worte:
„mit Entoickelungeraum“.
zu streichen.
VI. 5. 55 Ifffer 10 erhält im besonderen alinen folgenden Zu
sa
„Wo es sich um überraschendes Auftreten handelt, ist Anwendung von Signalen thunlichst
zu beschränken.“
Im §. 172 Ziffer 6 ist der erste Satz zu streichen.
VII. Im §. 174 Ziffer 4 dritte Zeile ist vor „200“ einzuschalten „150 bis“.
VIII. §. 174 Ziffer 5 erhält folgende Fassung
„Beim Angriff auf Artillerie fendsr die im §. 114 Ziffer 5 enthaltenen Gesichtspunkte si sim-
gemäße Anwendung. Der Frontal-Angriff gegen größere Artillerie-Stellungen wird in
der Regel in lockerer eingliedriger Formation und zwar in der Breite des Auchken Obserne
ausgeführt. — Sleichzeiig müssen geschlossene Abtheilungen gegen die Bedeckung und wenn
6½ K# die Flanke der Batterie Verigirt, werden.“
IX. J als zweites alinen aufzunehmen
⅜r.rran Falls ist das Avertissement: rechte (linke) Schulter vorl mit nachfolgendem:
gradaus! anzuwenden.“
Kriegs-Ministerium.
No. 850/5. A. 1. Bron sart v. Schellendor v. Schellendorff.
Nr. 1006.
Abänderung der Justruktion für die Waffenübungen der Kavallerie.
Berlin, den 17. Juni 1884.
Mit Alerhochster Ermächtigung Seiner Ma giesät des Kaisers und Iönige wird bestimmt, daß in
Enstruktion ür die Waffenübungen der Kavallerie Seite 47/48 des II. Teils unter stimt n u
in dem alinen 4 der erste Satz von „Die“ bis „liegt“ zu streichen umd dafür zu setzen ist: