Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtzehnter Jahrgang (18)

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„Die für das Gefecht zu Pferde (Abschnitt VI) nöhigen Vorübungen . 2) werden bereits in 
der Winterdienst-Periode und ½# derart betrieben, daß hierbei auf das korrekte Reiten des 
Einzelnen der Hauptwerth ge t wird und das wirkliche Gefeit (& 3) mit der Periode des 
Eskadrons-Exerzirens seinen *— nehmen kann. Die Ausbildung im Einzelngefecht wird bis 
zum Beginn der Herbstübungen (Regiments-, Brigade-Exerziren und Manöver) fortgesetzt.“ 
iegs-Ministerium. 
No. 435/6. 84. 4A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 106. 
Anderweite Abgrenzung von Eisenbahn-Direktions-Bezirken 
Auf Ihren Bericht vom 16. Mai d. Is. bestimme 3h zur Ausführung des Gesetzes vom 17. Mai d. Is., 
betreffend den weiteren Erwerb von Eisenbahnen für den Staat, daß vom 1. Juli d. Is. ab: 1) für die 
Verwaltung des Berlin-Hamburger enschkeeßich des Hamburg-Bergedorfer Eisenbahn-Unternehmens eine 
unmittelbar von Ihnen ressortirende Behörde, welche in Angelegenheiten der ihr übertragenen Geschte alle 
Sefugui je und Pflichten einer öffentlichen Behörde haben soll, in Berlin unter der Firma: „Königliche Direktion 
der Ber — er Eisenbahn“ ertichtet, 2) das Dilsit-Insterburger Eisenbahn-Unternehmen mit den von 
der Eisenbahn-Direktion zu Bromberg, und das Oels-Gnesener Eisenbahn-Unternehmen mit den von der Eisen- 
bahn-Direktion zu Breslau verwalteten Strecken unter diesen Behörden zu je einer gemeinsamen Verwaltung 
vereinigt wird. — Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 17. Mai 1884. - 
  
  
Wilhelm. 
Maybach. 
An den Minister der öffentlichen Arbeiten. 
Erlasses vom 17. Mai d. Is., 
ür die auf Grund des Gesetzes vom 17. Mai d. Is. über 
für den Staat in Verwaltung und Betrieb des Staates 
In 
  
    
  
  
   
    
ist vom 1. 
A. der 
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. 
sn ne Ipeutl 
Verfügung 
des Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend die Verwaltung der 
auf Grund des Gesetzes vom 17. Mai d. Is. über den weiteren Erwerb 
von Eisenbahnen für den Staat auf den Staat übergehenden Privat- 
Eisenbahn-Unternehmungen. 
IIb (a) 8173. 
IV. 1501.
	        
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