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Die in die obengenanne. Truppentheile bessehten, bezw. bei denselben ernannten Offiziere empfangen
das beregte 86 und Kleiderzuschußgeld, wenn dasselbe vakant ist, vom Ersten desjenigen Monats, aus
welchem die Allerhöchste Versetzungs- bezw. Beförderungs-Ordre datirt, sonst mit dem Eintritt der Vakanz.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Mimmel.
No. 23/7. 84. M. O. D. 3.
Nr. 125.
Verwerthung unbrauchbarer Gold= und Silbertressen 2c.
Berlin, den 3. Juli 1884.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 16. Juli 1881 Nr. 175/7 (Armee-Verordnungs= Blatt Nr. 20
pro 1881) — betreffe eend käufliche Ueberlassung unbrauchbarer Gold= und Silbertressen 2c. an die Amtliche
Arobir-Anstalt für Edelmetalle m Frankfurt a. M. — wird bemerkt, daß es sich aicsihr der dlesenthe
Gebühren bezw. zur Gewinnung höherer Scmelzeriose für die Truppen empsiehlt, möglichst große Quantitäten
von Tressen 2c. (nicht unter 1½—2 kg) an die Probir-Anstalt behufs der Einschmellung zu überweisen.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hart v. Funck.
artrott.
No. 230/6. 84. M. O. D. 3.
Nr. 126.
Verkaufspreis für Mündungsdeckel neuer Probe zu Infanterie-Gewehren bezw. Jägerbüchsen M)/71.
Berlin, den 4. Juli 1884.
Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 9. April 1884 Nr. 870. 3. 84. Art. 1— Armee-Verordnungs-Blatt
9.
pro 1884 Seite 84 — wird belant. W daß der Verkaufspreis für die vorbezeichneten Mündungsdeckel
achtundzwonzig Pfennig pro Stück
Zur ssnltan hinhn der ne bisheriger Norm kommen von jetzt ab nur noch
Ninge zan ingschrauben
Niemele ind Riemenschnallen
und —t zu den seitherigen Preisen, Mündungsdeckel, fertig, ohne Ring bezw. ohne Riemen aber nicht mehr
zur Lefern
galle wo Mündungsdeckel ohne Ring bezw. ohne Riemen einzustellen wären, sind neue
Mündungsdeckel zu esch ffen.
s? Allgemeines Tichs- Departement.
No. 1036/6. Art. 1. nisch ·
Nr. 127.
Aenderung der Anleitung zum Eissprengen mit Sprengkörpern für Militär-Kommandos vom Jahre 1874.
Berlin, den 4. Juli 1884.
Die worerwähnten Aendekun gen werden den Kommando-Behörden in der benöthigten Zahl mit dem bezüg-
lichen Vertheilungsplan per Couvert zugehen.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines iegs-Departemen.
v. Hänisch. v. Düring.
No. 119. 7. 84. Ing.