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Nr. 161.
Anderweitige Benennung des Westprenßischen Ulauen-Regiments Nr. 1 2c.
Berlin, den 26. September 1884.
Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre d. d. Slierniewice, den 16. September 1884, ist bestimmt worden,
daß das Westprrusssch- Ulanen-Regiment Nr. 1 fortan: „Ulanen-Regiment Kaiser Alexander III. von Ruß-
land (Westpreußisches) Nr. 1“ benannt werden soll und daß die Offiziere und Mannschaften des Regiments
den Namenszug des erhabenen Chefs auf den Cpauletten erhalten, was hierdurch zur Kenntniß der Armee
gebracht wird.
Kriegs-Ministerium.
J. V
Ne. 703/9. A. 1. v. Hartrott.
r. 162.
Eröffnung einer nenen Eisenbahn.
Berlin, den 16. September 1881.
Die Eisenbahnstrecke Altona—Kaltenkirchen ist dem Betriebe übergeben worden.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 32½. M. O. D. 3. v. Hartrott. v. Funck.
Nr. 163.
Postsendungen nach oder von Orten anßerhalb des Deutschen Reiches.
Verlin, den 20. September 1884.
Ee wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle Postsendungen in Militär-Angelegenheiten, welche sonst auf
Portosreiheit Anspruch haben, nach oder von Orten außerhalb des Deutschen Reiches nicht portofrei befördert
werden, auch nicht für die Strecke innerhalb des Deutschen Reiches. Diese Sendungen müssen vielmehr für
die ganze Strecke von dem Aufgabeorte bis zum Bestimmungsorte frankirt werden.
Für den Verkehr Szwischen Deutschland und der Shoech besteht indeß eine Ausnahme, indem zwischen
den Deusschen und den Schweizerischen Staatsbehörden Schriften= und Akten packete (nicht auch Brief-
leue, welche stels portopflichtig sind) in reinen Staatsdienst-(bezw. Militärdienst-) Angelegenheiten portofrei
befördert werden.
Bezüglich der Verr uung der Portokosten in Landwehr-Kontrolsachen wird auf den Erlaß vom
7. Oktober 1876 (A. V. Bl. S. 209) hingewiesen.
Wenn dagegen die Dostsendungen nicht eine reine Reichsdienstangelegenheit betreffen und daher auch
sonst nicht in der Aufschrift mit dem Portofreiheitsvermerk „Militaria“ versehen werden dürfen, sind dieselben
aade drss welche das Porto zu tragen haben, unfrankirt abzusenden, oder in den geeignet erscheinenden
ällen zu frankiren.
Zu der äußeren Aufschrift der Sendungen ist stets die lateinische Schrift anzuwenden.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 586. 8. 84. M. O. D. 3. v. Hartrott. v. Funck.
Nr. 164.
Anfertigung und Vorlage der Qualifikationsberichte über die bei den Erziehungs= und Vildungs-
Austalten 2c. befindlichen Offiziere.
Berlin, den 12. September 1884.
Zum Zweck der Herbeiflhrung eines einheitlichen Verfahrens bestimmt das Heiegs-Ministeriun, unter Auf-
bebung der entgegenstehenden bisherigen Festsetzungen, daß die Anfertigung und Vorlage der Qualisikations=
erichte über die bei den Erziehungs= und Bildungs-Anstalten 2c. besindlichen Ofsiziere nach Maßgabe der
anliegenden Vorschriften zu erfolgen hat.
Kriegs-Ministerium.
No. 7/7. 81. A. 2. Vronsart v. Schellendorff.