Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtzehnter Jahrgang (18)

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Armee - Verordnungs- Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
18. Jahrgang. Berlin, den 16. November 1884. Nr. 20. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Prümumeraftonsprri dieses Blattes beträgt 1.¾ 50 J. Abonnirt kann werden: #erbalb. bei den 
Postanstalten und bei den Buchha ungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6 
el Letzterer erfolgt auch der Terkauf einzelner aeg gieles Blattes; der Preis derselben richtet sich Pd0, der ann 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird babei mit 20 b.recnge., falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preigermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplarc. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 186. 
Einführung eines neuen evangelischen Militär-Gesang= und Gebetbuchs. 
Berlin, den 12. November 1884. 
Seine Mjestät der Kaiser und König haben miteest, Ae ster Ordre vom 8. Oktober d. J. zu genehmigen 
Frutt, daß an Stelle des bieher en evangelische Militr esang= 2c. Buchs ein neues evangelisches Militär- 
esang= und Gebetbuch bei der Armee eingeführt 
Dies wird Mechbes mit dem Bemerken zur kwerden der Armee gebracht, wie die weiteren Bestimmungen 
zur Ausführung genannter Allerhöchster Ordre noch vorbehalten bleiben. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 934. 10. A. 2. 
Nr. 187. 
Beförderung von Unter-Lazarethgehülfen des Beurlaubtenstandes zu Lazarethgehülfen. 
Berlin, den 9. November 1884. 
Unter-Lazarechgehulfen, welche auf Grund der jährlichen Bestimmungen über die Uebungen des Beurlaubten- 
tandes zur Einziehung in Garnison-Lazarethe gelangen, können — sofern sie 11h bei guter Führung durch 
zervorragende Leistungen und Kenntnisse be onders hervorthun — auf Vorschlag des Korps-Generalarztes duch 
ie Infanterie-Brigade-Kommandeure na abzelessteter Uebung zu Lazarethgehülfen befördert werden. Die 
gahl der Beförderten darf jedoch nicht mehr a 
Inter-Lazarethgehülfen betragen. 
  
8 10 % der von jedem Armee-Korps im Ganzen eingezogenen 
  
——— 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 379. 10. 84. A. 1. 
Nr. 188. 
Winter-Fahrplan der Militär-Eisenbahn. 
Berlin, den 14. November 1884. 
Der nachstehende Winter-Fahrplan der Militär-Eisenbahn wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellend 
No. 130 5/10. k. M. nsart v. Schellendorff.
	        
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