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Fortsetzung der Zusammenstellung der maßgebenden Bestimmungen für die Kommandos
zur Militär-Schießschule. 1 zur Gewehr, prüfungskommission.
Mit dieser Nachweilung zugleich ist der bezügliche Geldbetrag der Militär-Schießschule bezw.
Gewehr-Prüfungskommission mittelst Postanweisung zu übersenden.
Die Nachweisung ist doppelt auszufertigen. Das eine Exemplar bleibt bei der Militär-Schieß=
schule bezw. Gewehr- Prüfungskommission, das andere wird mit Quittung versehen dem betreffenden
Truppentheil zurückgesandt;
ch) der auf das Datum und die Unterschrift vollständig auszufertigende Requisitionsschein für den
ückmarsch von Spandau;
EEII solche in der Dnstruktien zur Ausführung der ärztlichen Nopport= und Bericht-
brstttung. — Beilage zu Nr. ..V.-Bl. für 1873, Anmerkung auf S. 3, Schema 9 —
rieben
4) Die sämmtlichen olkiichend unter 3 aufgeführten Papiere 2c. sind derart abzusenden, daß sie bei der
Militär- -Schießschule bezw. Gewehr-Prüfungskommission spätestens 11 Tage vor dem Eintreffen der Kom-
mandirten in Spandau eingehen.
V. Bekleidung und Ausrüstung.
1) Die von der Militär-Schießschule zur Gewehr-Prüfungskommission übertretenden Unterofsiziere sind seiteno
der ersteren mit denjenigen Feitcbngesich ile zu überweisen, mit welchen sie für das Kommando zur
Militär-Schießschule ausgerüstet sind
2) Jedem Kommandirten, einschließlich Offizierburschen, sind vom Truppentheile an Bekleidungs= und Aus-
rüstungsstücken mitzugeben:
2 Feldmützen (dem Unteroffizier — Juscheede Lazarethgehülsen — außerdem eine Schirmmütze),
Paffenröcke (1 Sonntags= und 1 Die
Drillichjacken?) (dem Unteroffizier — Kudhl Lazarethgehülfen — 1 Drillichrock),
Halsbinden,
Paar Tuchhosen (möglichst neue),
Paar weißleinene Hosen,
Paar Drillichhosen,
Paar, 1nterhosen,
lhaar, - (dem Unteroffizier einschl. Lazarethgehülsen — 2 Paar Lederhand-
schuh
2* Suefel bezw. Schuhe (neue),
Paar Sohlen nebst Flecken und Aufnähegeld?),
Hemden (darunter 1 neues),
Helm bezw. Tschako mit Zubehör (ohne Haarbusch, da dieser bei der Militar- Schießschule bezw.
der Gewehr-Prüfungskommission nicht angelegt wird),
Tornister mit Zubehoör (derselbe mit so eingerichtet sein, daß das Kochgeschirr sowohl hinten
oben angeschnallt werden kann),
mit Schloß,
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(die Unteroffiziere ebenfalls",
(möglichst neu),
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*) An Stelle der beiden Drillichjacken ist den Mannschaften der Großherzoglich Mecklenburgischen Regimenter
eine Blouse Michngeben,
) Sohlen nebst Aufnähegeld sind nur den zur Siamm omagnte der Militär-Schießschule und den zur
Gewehr-Prüsungskommission Kommandirten mitzugeben und für die zum Lehrkursus der Militär-Schießschule Kom-
mandirten nur auf direlte Requisition der Militär-Schießschule zu Übersenden.