Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtzehnter Jahrgang (18)

— 6 — 
Fortsetzung der Zusammenstellung der maßgebenden Bestimmungen für die Kommandos 
zur MilitärSchiehschule. I Zut-Gewehvspviiiunggtommiision. 
zu den Reservetheilen, 
   
    
— 2 — — 
1 
den Hornisten das Signal- 
büchsen und -Taschen kommen 
3) Jedem zur Militär-Schießschule bezw. 
Gemeinen ist ein kleiner Spaien mitzugeben. 4 · 
Ferner ist für jeden zur Stamm-Kompagnie der Militär-Schießschule bezw. zur Gewehr-Prüfungslommission 
Kommandirten zur Instandhaltung der Bekleidungs-Gegenstände etwas blaues und graues Tuch, sowie 
etwas Drillich und Futterleinwand als Flickmaterial mitzusenden « 
Die Truppentheile haben darauf zu achten, daß die zu der Militär-Schießschule und der Gewehr-Prüfungs- 
kommission Kommandirten mit vollkommen guter Fußbekleidung versehen sind. 
Sämmtliche Sachen müssen neuester Probe und mit dem Namen des betreffenden Kommandirten ver- 
nebst Zubehör sowie die Patronen- 
kommandirten Unteroffizier und 
S— 
ehen sein. 
1 4 etwaige weitere Bedarf an Bekleidungs= und Ausrüstungsstücken ist der Militär-Schießschule bezw. 
der Gewehr-Prüfungskommission auf direkte Requisition zu übersenden. 
VI. Uebersendung der Bekleidungs= und Ausrüstungs-Gegenstände. # 
Der Marsch der Mannschaften nach Spandau erfolgt im Dienst= (dem 2.) Anzuge, sowie mit vollständiger 
Ausrüstung und Bewaffnung. Der Sonntagsanzug, sowie die übrigen Bekleidungs= 2c. Stücke werden 
im Tornister bezw. unter den beiden Klappen 7 untergebracht, so daß die Kommandirten ihre 
sämmtlichen Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke selbst mitbringen.““) 
VII. Marsch-Angelegenheiten. 
1) Die Kosten der Hinreise der zu den Lelriursen 
der Militär-Schießschule kommandirten Offiziere 
werden, gleichwie die Kosten der Rückreise, von 
dem Truppentheil gezahlt und liquidirt, welchem 
der Offizier angehört. 
2) Sämmtliche Mannschaften — ausschließlich derjenigen aus den Garnisonen Berlin und Potsdam — haben 
für die Hin und Rückreise, soweit angängig, allgemein die Eisenbahn auf Requisitionsschein zu benutzen 
und sind dementsprechend von ihren Truppentheilen für die Hin= und Rückreise (siehe IV. 3 0) mit 
Reauisitionsscheinen zu versehen. ½*m“ « 
3) Die Kosten für den Marsch der Kommandirten von der Garnison bis Spandau werden seitens der 
Militär-Schießschule bezw. der Gewehr-Prüfungskommission gezahlt und liquidirt. Die Truppentheile 
  
*) Die Gewehre müssen sich in einem vollständig reparaturfreien Zustande besinden und sind daher vor dem 
Abgang der Kommandirten einer Revision bezw. Reparatur zu unterziehen (§ 36, Anmerkung zur Vorschrift für die 
Instanhpalur der Waffen bei den Truppen). «« « 
«)DieiekModuSwirdzunächstvctfnchsweifeaufVorschlagderMilitärcSchteßichnlclusanGewehr-Prüfungs- 
kommission eingeführt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.