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gebenen ahil trecke Suhl—Grimmenthal vom 1. April d. J. ab, und mit den zur Zeit noch im Bau be-
indlichen Reststrecken Plaue— Suhl und Grimmenthal—MRitschenhausen nach Betriebseröffnung der letzteren
aus dem Bezirk der Eisenbahn-Direktion zu Magdeburg ausgeschieden und mit dem Bezirk der Eisenbahn-
Direktion zu Erfurt vereinigt wird.
ie hiernach zu errichtenden Behörden sollen in Angelegenheiten der ihnen übertragenen Geschäfte
alle Befugnisse und Pflichten einer öffentlichen Behörde haben.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 24. Januar 1884.
Wilhelm.
Maybach.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
I. den vom 24. d. J.,
die (G.
der Behörden für
und Betrieb
Eisenbahn-
zu Breslau
und Posen die
der zu dem
Königlichen
Organisation
zugleich be-
unter der König-
f, und zwar:
— Neiße, Groschowitz —Gr. Strehlitz — Peiskretscham —
vom 1.
1) in
Aa.
b.
2) in
a. — Bromberg und Inowrazlaw — Montwy,
b. des
auf den von ihrer Firma in Klammern den Zusatz:
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-Ê 1b
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20
beizusügen haben,
II. die Geschäftsbezirke der in der anliegenden Nachweisung Spalte 2 aufgeführten Königlichen Eisen-
bahn-Betriebsämter in der in Spalte 3 und 4 angegebenen Weise und zu dem in Spalte 5 bezeichneten
Zeitpunkte anderweit abgegrenzt werden.
Berlin, den 25. Januar 1884.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
Maybach.
Verfügung
des Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend Festsetzung der Ge-
schäftsbezirke der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 24. Januar d. Is.
in Preckan und Posen errichteten Betriebsämter und anderweite Ab-
grenzung der Geschäftsbezirke einzelner bereits bestehender Betriebsämter.
II. b. (u.) 1368.