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1. 2. 3. 4. 5.
.. . Zeitpunkt
Direkton Betriebsamt Zugang Abgang der eintretenden Veränderung.
Erfurt Kassel Dietendorf—Erfurt, Am 1. April 1884 in den Bezirk des
1l Dietendorf—Ilmenau. Betriebsamis Erfurt.
Dietendorf—Erfurt, 1 Am 1. April 1884 aus dem Bezirk des
Dietendorf—Ilmenau, Betriebsamts Kassel.
| Am 1. April 1884 aus dem Bezirk der
Eubl Gri Eisenbahn-Direktion Magdeburg (Be-
Suhl—Grimmenthal, ,. triebsamt [Magdeburg—Halberstad.
Erfurt zu Magdeburg).
laue—Suhl, Nach Betriebserössnung aus dem Be-
Grimmenthal—Ritschen- zirk der Eisenbahn-Direktion Magde-
hausen burg.
Corbetha—Leipzig. Betriebsamts Weißenfels.
Am 1. April 1884 aus dem Bezirk des
Weißenfels—Halle,
Betriebsamts Erfurt.
Weißenfels—Halle, Am 1. April 1884 in den Bezirk des
Corbetha—-Leipzig. 1
Weißenfels
Berlin, den 3. Februar 1884.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre sowie die durch den Herrn Minstter der öffentlichen Arbeiten
erlassene Verfügung nebst der zugehörigen Uebersicht wird im Anschluß an die Bekanntmachungen vom
31. März 1880 — Nr. 1738/2. K. M. — (A.-V.-Bl. Nr. 9), vom 3. März 1881 — Nr. 8/3. A. 1. —.
(A.-V.-Bl. Nr. 5) und vom 15. März v. J. — Nr. 409. 3. A. 1. — (A.-V.-Bl. Nr. 9) hiermit zur Kenntniß
der Armee gebracht.
« Kriegs-Ministerium.
Bronsart v. Schellendorff.
No. 938. 1. A. 1.
Nr. 19.
Auflösung des Festungsgefängnisses in Thorn.
Berlin, den 31. Jannar 1884.
Das Festingsgefüngniß in Thorn wird zum 1. April 1884 aussgelel4
Die Einstellung von Gefangenen in diese Anstalt findet fortan nicht mehr statt; die Verurtheilten
des Gerichts der 4. Division und der Kommandantur in Colberg sind in Zukunft dem Festungsgefängniß in
Sa die Verurtheilten des Kommandantur-Gerichts in Thorn dem Festungsgefängniß in Graudenz zu
überweisen.
Von den am 1. April 1884 im Festungsgefängniß in Thorn vorhandenen Gefangenen treten die
von den beiden erstgenannten Gerichten Verurtheilten zum Festungsgefängniß in Spandau, die übrigen zum
Festungsgefängniß in Graudenz über. ·
eitens des General-Kommandos des II. Armee-Korps sind vom mehrgenannten Tage ab zum
Festungsgefängniß in Graudenz 5, zum Festungsgefängniß in Spandau 3 Unterofsfiziere zu kommandiren.
Dienstsiegel und Dienststempel, sowie die beim Festungsgefängniß in Thorn vorhandenen Exemplare
des Armee-Verordnungs-Blattes sind an die Centralabtheilung des Kriegs-Ministeriums abzuliefern.
*- An das Festungsgefängniß in Spandau sind seiner Zeit zu überweisen die Personalakten der dort-
hin versetzten Gefangenen, sowie die für dieselben vorhandenen Garnituren Bekleidungsstücke. Im Uebrigen
gehen die Registratur, die Geld= und sonstigen Bestände des Festungsgefängnisses in Thorn an das Festungs-
gefinzut in Graudenz über.
Bezüglich der Utensilien in den Unterkunftsräumen erfolgt besondere Bestimmung.
Kriegs-Ministerium.
No. 683/12. A 2. Bronsart v. Schellendorff.