Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtzehnter Jahrgang (18)

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Bestimmungen 
für die Annahme, Anstellung und Entlassung der bei der Polizeidirektion zu Bremen angestellten 
Schuzmänner- 
1) Der zu überweisende Expektant darf zur Zeit des Vorschlages das 35. Lebensjahr noch nicht zurück- 
elegt haben. Er muß mindestens 1,70 m groß sein. 
2) Die Wahl der Schutzmänner erfolgt durch die Polizeidirektion. · 
3) Der Expektant * mindestens Unteroffizier sein und im Ganzen 9 Jahre im stehenden Heere oder 
in der Marine gedient haben. 4 · 
4) Die Annahme erfolgt zunächst auf Probe von sechsmonatlicher Dauer. Innerhalb dieser Zeit steht 
es der Polizeidirektion frei, den zchufman jeder Zeit ohne Weiteres des Dienstes zu entlassen, 
während der Schutzmann ein Recht auf Kündigung innerhalb der Probepzenstzeit nicht besitzt. 
5) Der Schutzmann ist verpflichtet, vom Beginn der Probedienstleistung ab, Mitglied der Hülfskasse der 
Schutzmannschaft zu werden. 4 r*r*1 · 
6) Nach Ablauf der efriedigen bestandenen Probezeit erfolgt die definitive Anstellung auf Lebenszeit, 
unter dem Vorbehalt gegenseitiger dreimonatlicher Kündigung. 4 
7) Vor der Annahme hat der Anwärter die Versicherung abzugeben, daß er keine Schulden habe. Er 
hat seine sofortige Entlassung aus dem Dienste zu gewärtigen, sobald sich die Unwahrheit dieser 
ersicherung herausstellt. 4 
8) Der definitiv angestellte Bremer Schutzmann ist pensionsberechtigter Beamter. 
9) Die Schutzmänner erhalten den Civilversorgungsschein nach Maßgabe des §. 1 der Grundsätze für 
die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit 
Militäranwärtern. 4 
10) Während der Probedienstzeit bezieht der Schutzmann an Diäten sofort 2.k. 50 A pränumerando 
ahlbar und außerdem, sofern er desinitiv angestellt wird, für jeden Tag des Probedienstes nachträglich 
60 A. Wird ver Schutzmann während der Probedienstleistung entlassen, kommen die letztgedachten 
  
  
  
  
  
50 X in Wegfall. 
11) Nach Ablauf der Probedienstzeit beträgt das Gehalt des Schutzmannes für das Jahr 1200 Al, steigend 
von 5 zu 5 Jahren mit 120 x bis zum Höchstbetrage von 1560 . Es wird das Gehalt in Monats- 
raten pränumerando gesahlt. · 
12) Die Schutzmänner erha ten freie Uniform, sie sind indeß verpflichtet, vom Eintritt an, einen Civil- 
anzug aus eigenen Mitteln zu halten. Die für zwei Paar Stiefel jährlich gezahlte Geldentschädigung 
wird aber nur (nach Maßgabe der Dienstzeit) gezahlt, wenn der Schutzmann mindestens drei Monate 
lang Probedienst geleistet hat. 
13) Die Schutzmänner haben in Vakanzfällen Aussicht auf Beförderung zum Wachtmeister und zum 
Kriminalschutzmann. Erstere beziehen ein Gehalt von 1500 „KM. bis 1950 . Letztere erhalten neben 
dem Schutzmannsgehalt 300 4. fährüche Zulage. 4 
14) Lee Schutzmänner sind verpflichtet, bei definitiver Anstellung der Wittwenkasse für bürgerliche Beamte 
eizutreten. 
  
Nr. 37. 
Nachträge zu den Zeichnungen des Train-Materials. 
Berlin, den 26. Februar 1884. 
Zu den Zeichnungen vom Train-Material sind Nachträge erschienen, welche den Königlichen General-Kom- 
mandos 2c. in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren zur weiteren Verlheilung zugehen werden. 
Kriegsministerium: Allgemeines Kriegs-Departement.“ 
No. 532/2. A. 2. v. Hänisch. Ziegler. 
Nr. 38. 
Bekanntmachung der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
Die elfte ordentliche General-Versammlung der Mitglieder der Lebensversicherungs-Anstalt für die 
Armee und Marine (efr. §. 11 des Statuts) ist auf 
Sonnabend, den 29. März cr. Mittags 12 Uhr = 
  
 
	        
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