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Bestimmungen
für die Ausbildung der Ersatz-Reservisten 1. Klasse im Etatsjahre 1884/85.
1) Die übungspflichtigen Ersatz-Reservisten 1. Klasse sollen im Frieden in verschiedenen Uebungsperioden
soweit ausgebildet werden, daß sie zunächst in die Ersatz-Truppentheile eingereiht und dort einer
erneuten Ausbildung unterzogen, im Bedarfsfalle früher, als dies nach der bisherigen Organisation
Mööglich sein würde, den Feldtruppen als Ersatz nachgesandt werden können.
Es kommt daher darauf an, denselben in kurzer Zeit eine Ausbildung zu Theil werden zu lassen,
welche sie befähigt, im Rahmen eines aus vollkommen ausgebildeten Mannschaften sormirter
Truppentheils ihre Funktionen zu erfüllen. « ·
2) Turnen am Geräth und Bajonettfechten sind von den Uebungen auszuschließen, auch ist von einer
parademäßigen Ausbildung lisan u nehmen. « «
3) Mit Rücksicht auf, die nur kurze Uebungszeit ist bei der Infanterie und den Jägern auf die
Ausbildung des einzelnen Mannes im Terrain und im Schießen von vornherein ein besonderer
Nachdruck zu legen.
Bezüglich sorgsamster Vorbildung für letztgedachten Dienstzweig wird ausdrücklich auf die Vor-
schriften im §. 8 der Schieß-Instruktion für die Infanterie hingewiesen. · .
In der letzten Zeit der ersten Uebungsperiode ist bei der Infanterie das Exerziren der Kompagnie
auf dem Exerzirplatze und im Terrain zu üben. Mit denjenigen Mannschaften der Infanterie und
Jäger, welche zu einer zweiten (4wöchigen) Uebung eingezogen werden, sind zunächst Wieder-
holungen des bei der ersten Uebung ernten vorzunehmen. Demnächst sind die betreffenden
Dienstzweige angemessen zu erweitern. Mährend der letzten Zeit können die Mannschaften beider
Kategorien für die Uebungen auf dem Exerzirplatz und im Terrain auch bei der Infanterie in
Kompagnien zusammengestellt werden. «
Außerdem hat in beiden Uebungsperioden eine theoretische und praktische Unterweisung in den
Anfangsgründen des Sicherheitsdienstes stattzufinden.
Exerziren im Bataillon, Formation von itgsstarten. Kompagnien hat nicht stattzufinden.
Während der dritten (14 fägigen) Uebung ist hauptsächlich die Ausbildung im Felddienst und im
Schießen, namentlich auch im gefechtsmäßigen Schießen, zu betreiben. »
5) Für die Ausbildung der Ersatz-Reseroisten der Fußartillerie und Pioniere tresfen die General=
nspektionen der Artillerie bezw. des Ingenieur-Korps und der Festungen nähere Bestimmung.
6) Für die Schießübungen der Infanterie sind folgende Festsetzungen maßgebend:
r—
ö 2 Mittelpunkt .·
313 der Treff Genügend zu er-
* M Anzu- fläche elft. achtende Leistung
*. eter. Anschlag. Scheibe.wendendes Haltepunkt. dem Halte- (für die Strich-
Visir. punkk auf scheibe zu erfüllende
— der Scheibe. Bedingung).
I. Uebungsperiode (40 Patronen).
Vorübung:
1
51) 100 stehend Strich= Standvisir.el aufsitzen. 62cm im 4 Treffer, davon
aufgelegt. scheibe. Strich. 2 im Strich.
5 100 stehend Infanterie= Standvisir.] Ziel aufsitzen. 62cm im 4 Treffer, davon
freihändig. scheibe. Ring 3.3 Mannsbreiten
mit 2 Rechtecken.