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Nr. 45.
Ergänzung des §. 10, Ziffer 5 der Landwehr-Ordnung.
Berlin, den 15. März 1884.
In Ergänzung des §. 10, 5 der Landwehr-Ordnung bestimmt das Kriegs-Ministerium, daß den zum
25. November jedes Jahres von den Landwehr-Bezirks-Kommandos an das Kontrolbüreau der Garde ein-
ureichenden Standes-Nachweisen für die Folge eine namentliche Liste (nach dem Schema der Hülfslisten)
sirgäbe in Kontrole befindlicher, als Feldbeamte ausgebildeter Mannschaften des Beurlaubtenstandes
er Garbe beizufügen ist.
Kriegs-Ministerium
Bronsart v. Schellendorff.
No. 683/2. 84. A. 1.
Nr. 46.
Zulage für die Unteroffiziere 2c. der Besatzungstruppen in Elsaß-Lothringen; Friedens-Verpflegungs-Etats.
Berlin, den 21. März 1884.
Die den Unteroffizieren 2c. der Besatzungstruppen von Elsaß-Lothringen seither gewährte Zulage ist auch
im Etatsjahr 1884/85 zahlbar. çl
Soweit nrforderlich gewesen, sind für 1884/85 neue Friedens-Verpflegungs-Etats aufgestellt, die
demnächst in der früheren Weise zur Vertheilung kommen. Im Uebrigen bleiben die seitherigen Etats in Kraft.
Kriegs-Ministerium.
Bronsart v. Schellendorff.
No. 712. 3. A. 1.
Nr. 47.
Verwendung der Mittel zur Abhaltung von Gefechts- und Schießübungen im Etatsjahr 1884/85.
Berlin, den 17. März 1884.
Im Anschluß an Passus „zu 5“ des. Erlasses vom 31. Januar d. J. (A.-V.-Bl. S. 24) wird über die Ver-
wendung der durch Passus 5 der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 31. Januar d. J. (A.-V.-Bl. S. 22) zur
Abhaltung von Gefechts= und Schießübungen der Infanterie, Jäger (Schützen) und Unteroffizier-Schulen im
Terrain, 2# zu garnisonweisen Felddienstübungen mit gemischten Waffen zur Verfügung zu ellender Mittel
Folgendes bestimmt:
1) Es werden bewilligt:
dem Garde-Korps 23 800 .K
.I. Armee-Korps 13 000 =
. Ob - 15 000 =
- 14 500
- 17000
- 14 000
- 12 000
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der Inspektion der Jäger und Schützen 21 000=
- - Insenterie Schulen 3000
2) Für die Verausgabung, Verwendung und Verrechnung dieser Mittel bleibt der Erlaß vom 2. März.
v. J. (A.-V.-Bl. S. 4%1) mit folgenden Abänderungen maßgebend: