16) die
17) das
18) die
19) die
20) die
21) die
22) die
23)
24
Anwe dun findet.
Die Kleiderkassen -Beiträge der bei der Inspektion der Gewehrfabriken befindlichen Direktions-
Assistenten, Jeugosftzier- und Zeugfeldwebel sind durch Vermittelung der Korps-Zahlungsstelle an die Kasse
der Gewehrfabrik zu Spandau einzuzahlen.
insichtlich der Einrichtung und Verwaltung cc. der Kleiderkassen bei den vorbezeichneten Instituten
(Anstalten) gelten die auf die Offizier-Kleiderkassen Bezug habenden Festsetzungen des Geldverpflegungs-
Reglements für das Preußische Heer im Frieden und des Reglements über das Kassenwesen bei den Truppen
nebst den zu letzterem erlassenen speziellen Bestimmungen.
Kriegs-Ministerium.
Bronsart v. Schellendorff.
No. 210/2. 31. N. O. D. 3.
Nr. 61.
Generalstabs-Uebungsreisen bei den Armee-Korps im Jahre 1884.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß in diesem Jahre Generalstabs,Uebungoreisen bei
dem Garde-Korpö, dem I., 2., 3., 4., 5., C., 11., 14. und 15. Armee-Korps staitfinden. Das Kriegs-
kH, 2., 3., 4., 5
Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Wilhelm.
Bronfart v. Schellendorff.
Berlin, den 13. März 1884.
Berlin, den 25. März 1884.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
Vronsart v. Schellendorff.
An das Kriegs-Ministerium.
No. 431/90. A. 2.
Nr. 62.
Dislokation des 2. und Füsilier-Bataillons 4. Westfälischen Infanteric-Regiments Nr. 17.
Berlin, den 25. März 1884.
Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 20. d. Mts. ist bestimmt worden, daß nach den diesjährigen
Herbstübungen das 2. Bataillon 4. Westfälischen Infanterie-Regiments Nr. 17 von Neu-Breisach nach
Mülhausen i. E. und das Füsilier-Bataillon desselben Regiments von Mülhausen i. E. nach Neu Breisach
zu verlegen sind, was hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht wird.
Kriegs-Ministerium.
Bronsart v. Schellendorff.
No. 80 4. J. A. 1.