Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

Nr. 82. 
Mundungsdedckel n/a für Jägerbüchsen M/71. 
Berlin, den 3. April 1885. 
Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 9. April 1384 — Nr. 870/3 Art. 1 — Armee-Verordnungs-Blatt 
pro 1884, Seite 84 — wird bekannt gemacht, daß der oben bezeichnete Mündungsdeckel, zum Unterschiede von 
demjenigen für Infanterie-Gewehre M/71, von jetzt ab, am oberen äußeren Rande des Mantels mit einer 
Reifelung wird versehen werden. 
Die Anbringung der qu. Reifelung an den bereits in Beständen der Truppen 2c. befindlichen 
Mündungsdeckeln ist nicht erforderlich. 
Kriegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Hänisch. Müller. 
  
No. 1065/3. Art. 1. 
  
Nr. 83. 
Eröffnunng einer nenen Eisenbahn. 
Berlin, den 7. April 1885. 
Die Eifenbahnstrecke Altenkirchen — Hachenburg (Westerwald) ist dem Betriebe übergeben worden. 
Kriegsministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Nitschmann. 
No. 171/4. M. O. D. 3.
	        
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