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Beamten ist das im Voraus erhobene Diensteinkommen, soweit dasselbe auf die Zeit nach Eintritt der die
Auflösung herbeiführenden Thatsache entfällt, zurückzuzahlen.
In Ergänzung der Verfücung vom 5. Juni 1877 (A.-V.-Bl. Nr. 16), der §§. 74 Nr. 3 und 4 des
Geld-Verpflegungs-Reglements für das Preußische Heer im Frieden, 43 der Magazin-Dienst-Ordnung, 35 der
Montirungs-Depot-Instruktion und 139 Nr. 7 der Garnison-Verwaltungs-Ordnung wird hierdurch kut
daß von der Verfolgung des dem Fiskus in Fällen dieser Art zustehenden Rückforderungsrechts im ort
der Militär-Verwaltung abzsehen ist, wenn nach dem Ermessen der für die Anstellung der in Betracht
kommenden Beamtenklasse zuständigen Behörde das Beitreibungsverfahren voraussichtlich ohne Erfolg bleiben
oder wenn doch die zwangsweise Beitreibung der überhobenen Dienstbezüge den Erstattungspflichtigen in seiner
wirthschaftlichen Existenz gefährden würde.
Kriegsministerium.
No. 295/2. 85. M. O. D. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 115.
Ausraugirungstermin und Einstellung der Remonten in den Etat der Train-Bataillone.
Berlin, den 30. Mai 1885.
3 S. 32 alinen 1 des Reglements über die Remontirung der Armee wird erläuternd bemerkt, wie als
ermin der allgemeinen Guerangirung bei den Train-Bataillonen die Auflösung der Reserve-Uebungs-Kompagnien
anzusehen ist und im Sinne des §. 57 ibidem die Einstellung der Remonten in den Etat dementsprechend
zu erfolgen hat.
Kriegsmimisterium.
No. 243/4. 85. R. A. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 116.
Sommer-Fahrplan der Militär-Eisenbahn.
Berlin, den 4. Juni 1885.
Es wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht, daß der gegenwärtige Fahrplan für die Militär-Eisen-
bahn auch für die Sommerzeit 1885 unverandert fortbestehen bleibt.
Kriegsministerium.
No. 34/6. 85. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 117.
Beransgabung von Nachträgen zu verschiedenen Reglements.
Berlin, den 13. Mai 1885.
Zu aachstehend bezeichneten Reglements:
1) der Dienstordnung für die Militär-Magazin-Verwaltungen,
2) dem Reglement über die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden 2c.,
3) dem Geldverpflegungs-Reglement für das Preußische Heer im Frieden 2c.,
4) dem Reglement über die Bekleidung und Ausrüstung der Truppen im Frieden,
5) dem Reglement über die Bekleidung und Ausrüstung der Armee im Kriege,
6) der Instruktion für die Verwaltung der Montirungs-Depots,
7) der Geschäfts-Ordnung für die Verwaltung der Garnisonanstalten,
8) den Vorschriften über guhnt und Ausstattung der Hasernen, und
9) den Vorschriften über Einrichtung und Ausstattung der Militärwachen 2c.
sind Nachträge erschienen, welche den Königlichen General-Kommandos und Militär-Verwaltungs-Behörden rc.
in der erforderlichen Anzahl unter Umschlag zugehen werden.
Kriegsministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 243/4. 85. M. O. D. 3. Blume. Nitschmann.