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2) Die zur Theilnahme am Informationskursus kommandirten Regiments-Kommandeure 2c. versammeln
sich am 29. September 1885 um 9 Uhr Morgens am Schießhause der Militär-Schießschule zu
Spandau, woselbst sie sich bei dem dort anwesenden Inspekteur der Infanterieschulen zu melden haben.
Ueber die Beförderung dahin von Berlin aus wird die Militär-Schießschule bei Uebersendung
des Legitimationsscheines für die Empfangnahme der Abonnementsfahrkarte — Ziffer 5 —
nähere Mittheilung machen.
3) Die kommandirten Regiments-Kommandeure 2c. geben bis spätestens zum 10. Juli 1885 der
Militär-Schießschule von ihrer erfolgten Kommandirung zum Informationskurfus Kenntniß und
theilen hierbei mit, ob sie in Berlin oder Spandau wohnen wollen. #
4) Für die zehntägige Dauer des Kursus werden den Theilnehmern, mit Ausnahme derjenigen aus der
arnison Spandau, gemäß 8. 4 der Verordnung, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der
Personen des Soldatenstandes des Preußischen Heeres — A.-V.-Bl. für 1881 Seite 70 — die
chargenmäßigen Tagegelder gewährt. #
5) Außer diesen Tagegeldern erhalten diejenigen Regiments-Kommandeure 2c., deren Garnison über
22 km von Spandau entfernt ist, und welche in Rücksicht auf den in dieser Stadt herrschenden
Wohnungsmangel von vornherein in Berlin Wohnung nehmen wollen, eine Entschädigung für die
tägliche Reise nach Spandau, und zwar in Form einer Abonnementsfahrkarte I. Klasse für die Eisen-
bohnstrecke Berlin—Spandau.
6) Die Burschen der kommandirten Regiments-Kommandeure 2c. verbleiben für die Dauer des Kommandos
in der Verpflegung ihrer Truppentheile und erhalten von diesen das Garnison-Brotgeld des
#aande Trtei, sowie, wenn sie in Berlin untergebracht sind, den täglichen Löhnungszuschuß von einem
ennig.
7) Die Münahme von Pferden auf Kosten der Militär-Verwaltung ist, wie bisher, ausgeschlossen.
8) Die Reisekosten und Tagegelder für die Hin= und Rückreise, einschließlich der Tagegelder für die
Dauer des Kursus, sind seitens der Truppentheile zu zahlen und für Rechnung des Etatskapitels 34
zu liquidiren.
Die Militär-Schießschule zahlt und liquidirt für Rechnung des Etatskapitels 34 nur die Kosten für
die unter 5 gedachten Fahrkarten, owe für Rechnung des Kapitels 35 die Entschädigungen für die
Fahrten nach dem Schießplatz bei Tegel.
B. Formation der Militär-Schießschule und der Gewehr-Prüfungskommission für 1885.
1) Die Kommandirungen zu der Militär-Schießschule und der Eerwehr-Prüfungskommission haben nach
Maßgabe der anliegenden Uebersichten sowie der beigefügten us en zu erfolgen.
Es ist darauf zu halten, daß die als Handwerker von Profession zu kommandirenden
Gemeinen ihrer Profession gewachsen sind.
2) Bezüglich der Kommandirungen von Offizieren als Hülfslehrer zur Militär-Schießschule behufs
Verstärkung des Lehrpersonals wird der Inspekteur der Infanterieschulen entsprechende Anträge
an die Königlichen General-Kommandos richten — vergl. Ziffer 11, Absatz 5 der Dienstvorschrift
für den Inspekteur der Infanterieschulen, A.-V.-Bl. für 1881 S. 153.
Kriegs-Ministerium.
No. 372/12. 84. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
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