Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

Armee-Verordnunge-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
19. Jahrgang. ferlin, den 20. Juni 1885. Nr. 13. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.K. 50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der ition, K ße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf tlner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 een wird dabei mit 20 J berechnet, falls für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, Fan 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum verteIsährichen Präumeratkonspreife von 1.4.90 4 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Exped z beziehen. 
  
  
  
Nr. 124. 
Trauer um den verewigten General-Feldmarschall Freiherrn von Mantenffel. 
Gottes ung hat Mir, Meiner Armee und dem Vaterlande durch den Tod des General- 
ldmarschalls Freiherrn von Manteuffel wiederum einen sehr schweren Verlust auferlegt. Wir 
aben uns dem Willen des Allmächtigen Gottes zu en, aber unsere Herzen trauern tief und 
wer um diesen, in so vielen besonders wichtigen Stellungen hochverdienten und hochbewährten 
ann, den Mein wärmster Dank zu seiner letzten Ruhestätte geleitet und dessen treue Dienste 
Ich wahrlich schmerzlich vermissen werde. Es wird den Empfindungen der Armee voll und gan 
entsprechen, für ihn, der so viel für die Armee gethan, Trauer anzulegen, welche — wie JI 
ierdurch bestimme — von sämmtlichen Offizieren der Armee und Marine 8 Tage, von den 
ffizieren des X V. Armee-Korps, des 1. Garde-Dragoner-Regiments und des Rheinischen 
Düagoner-Regiments Nr. 5 aber 14 Tage — Flor um den linken Unterarm — getragen werden 
soll. Sie haben hiernach das Erforderliche bekannt zu machen. 
Berlin, den 18. Juni 1885. 
Wilhelm. 
An den Kriegsminister. 
Berlin, den 20. Juni 1885. 
Vorstehende Alterhöchste Kabinets-Ordre wird der Armee mit dem Hinzufügen bekannt 
emacht, daß einer weiteren Allerhöchsten Bestimmung zufolge die Trauer um den General- 
kuan Feeeberrn von Manteuffel überall beginnen soll, sobald die Trauer um den General-= 
eldmarschall Prinzen Friedrich Karl von Preußen Königliche Hoheit beendet ist. 
Kriegsministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
  
No. 1567/6 85. Kr. N. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.